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Wettbewerb: Unzureichende Angabe im Impressum doch unzulässig? Options

von Mickey vom 31.07.2018 - 198 Hits -

Das Oberlandesgericht Naumburg entschied mit dem Urteil vom 16.03.2006 (10 W 3/06 (Hs)), dass unzureichende Angaben im Impressum eines Telediensteanbieters einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Die Richter weichen somit von der Ansicht des OLG Koblenz ab. Im vorliegenden Fall hatte sich der Beklagte im Rahmen seines Verkehrsauftritt auf der eBay-Plattform lediglich als "fachhandel 1a" bezeichnet, ohne seinen Namen und seine Anschrift zu nennen. Eben dies schreibe allerdings § 6 TDG ausdrücklich vor. Nach Ansicht der Richter sei dieser Verstoß objektiv geeignet, den Wettbewerb wesentlich und spürbar zu beeinträchtigen, da die Nichteinhaltung der Informationspflichten dazu führe, ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern zu schaffen. Somit liege hier eine unlautere Wettbewerbshandlung vor. Dem Unterlassungsbehren wurde stattgegeben.
Mehr unter http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/news/22/56/
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