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Eintrag 1 von Massaraksch vom 07.01.2019 Options

Wenn du dir das Urteil durchliest, dann sollte eher klar werden, wo die Unterschiede liegen.

http://www.taubenschlag.de/internes/urteil.pdf

Z.B. denkt das Gericht wohl so:
Ob jemand, und wenn ja, wer Urheberrechte an dem Kartenausschnitt hat, kann der Webmaster nicht wissen und auch nicht prüfen. Der Kartenausschnitt könnte genausogut legal sein. Wie will er das feststellen?

Wogegen der Webmaster in der Lage sein sollte, Links auf legale Tools von illegalen zu unterscheiden.

(wobei ich die "Forumsbeitrags-Prüfungspflicht" für Webmaster in der jetzigen Form auch ablehne)

Es gibt eben immer leicht unterschiedliche Situationen und damit andere Urteile.

Massaraksch


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