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Kommentare

Eintrag 1 von Ebay-Verkäufer vom 18.08.2018 Options

Schade, dass wieder nur was für Käufer, aber nie was für die Sicherheiten von Verkäufern entschieden wurde. Ich sehe schon alle Verkäufer bei der Schuldnerberatungsstelle oder deutsche Verbrauchertreuhand klagen, dass Ihr Geld dank den Gesetzen weg sei :/

Eintrag 2 von Turbohecht vom 20.08.2018 Options

Richtig so warum soll es da nicht auch gelten.

Eintrag 3 von asdflfjslöf vom 13.09.2018 Options

hat sich jemand mal den Beschluss per pdf-Datei durchgelesen? Die verantwortlichen Juristen haben in diesem Fall ein Problem mit der Definition von "Textform". Demnach sind AGB im Internet (z.B. auf ebay-Angebotsseiten) incl. der Widerrufsbelehrung eben NICHT Textform. Jawohl, so die Denke der Juristerköppe. Textform wäre, wenn man per mail nochmals nach Vertragsabschluss auf die 2-wöchige Widerrufsfrist hinweist. Wenn diese Mail nicht an den Käufer geht, gelten 1 Monat. Wenn diese nochmalige Widerrufsbelehrung via Mail ergeht, dann 2 Wochen. Im übrigen empfehle ich nicht das Durchlesen dieses Urteils in pdf-Form, weil es bei mir jedenfalls echten Kotzreiz ausgelöst hat (Juristensprache).


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