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Fragevon kromgi vom 24.11.2020, 12:19 Options

eMail-Account geknackt! Weswegen kann man denjenigen anzeigen?

Hi & Mahlzeit,

Wenn ein eMail-Account geknackt wird, und der jenige so die Kontonummern, usw. bei diversen Onlineshops herausbekommt (durch Bestätigungsmails usw.), und damit dann Unsinn macht, zB Ware bestellen, wogegen kann man den "Knacker" bei der Polizei anzeigen?

Danke für eure Tipps!

kromgi


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Antwort 1 von Mickey vom 24.11.2020, 12:23 Options

Lies dazu bitte unser FAQ 3, Pkt. 9, 2ter Absatz.

-----------------------------------------------------------------------------------------------
|| Bitte beachte: gemäß Rechtsberatungsgesetz darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (wie Gesetze, Urteile, Informationsquellen, Links etc..) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
-----------------------------------------------------------------------------------------------

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 2 von sutadur vom 24.11.2020, 12:50 Options

Ein paar Anhaltspunkte gibt Dir vielleicht das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Aussp%C3%A4hen_von_Daten. Schwierig ist in solchen Fällen aber immer die Beweislage.

Antwort 3 von kromgi vom 24.11.2020, 14:39 Options

Hi!

Danke euch beiden.

Aber ich glaube sutadur hat es getroffen. mir erging es so und da hat er mal gleich ein notebook bestellt, soll an meine adresse geschickt werden. so stands jedenfalls in der bestätigungsmail des versenders.

Beweislage kein problem. GMX ist von mir informiert worden und hat die ip gespeichert. aus welchem ort aus das jemand gemacht aht und ´wann das war, habe ich von denen schon erfahren. mir war nur nicht klar, weshalb ich bei der polzei den jenigen anzeigen soll.

Jetzt schon:
Zitat:
Ausspähen von Daten
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Das Ausspähen von Daten ist in Deutschland gemäß § 202a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.


Quelle: wikipedia

kromgi

Antwort 4 von Flupo vom 24.11.2020, 14:55 Options

Wenn du der Polizei dein Anliegen vorträgst, werden die schon wissen, welchem Vergehen das zuzuordnen ist.

Gruß Flupo

Antwort 5 von kromgi vom 24.11.2020, 15:34 Options

Danke euch allen!
Ich werde in jedem Fall Strafanzeige stellen!

kromgi

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