Stromabrechnung
Durch einen Fehler wurde mein tatsächlich genutzter Stromzähler zum 31.07.05 abgemeldet. Aus abrechnungstechnischen Gründen konte die Berechnung nicht zum 01.08.05 aufgenommen werden. Ebenso musste die Wiederanmeldung unter einer neuen Kundennummer erfolgen. Da inzwischen alle relevanten Daten vorliegen, wurde die Berechnung zum 03.08.07 wieder aufgenommen. In der gestellten Forderung sind aber auch die Beträge vor dem 03.08.07 enthalten.
Frage: Muss ich diesen Betrag auch zurückbezahlen?
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Antwort 1 von kasipoasi vom 23.06.2020, 22:17 Options
Moin!
Ja klar, warum auch nicht? Den Verbrauch hast du doch auch verursacht.
Kannst du den Abrechnungsfehler erklären? Einfach so wird ja ein Stromzähler nicht abgemeldet....
kasi