Internetzugang mit Nachbar teilen
Hallo,
mein Nachbar hat mir angeboten einen gemeinsamen Internetzugang via WLAn zu teilen,da das ganze über meinen Namen laufen soll und ich keine Ahnung habe würde ich gerne wissen welche Nachteile ich im schlimmsten Fall dadurch haben könnte da ich ihn noch nicht so gut kenne
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Antwort 1 von Lutz1965 vom 10.06.2020, 05:28 Options
Hallo
Dein Nachbar will einen "einen gemeinsamen Internetzugang ", aber es soll alles über seinen Namen laufen.
Darf man fragen warum das so sein soll ?. Wenn er Internet haben will, dann kann er sich doch selber anmelden.
Für Dich heißt es da....Bau Dein Nachbar Mist, dann bist zuerst dran...(Da Dir ja der Zugang gehört)
Ich würde von solchen Geschichten Abstand nehmen,
Gruss
Lutz
Antwort 2 von hrhr vom 10.06.2020, 08:10 Options
moin,
muss lutz da soweit zustimmen.
gerade wenn man jemanden nit soo gut kennt und sich selbst nit soo gut auskennt ist das immer sone sache, als extrem beispiel:
du meldest internet an und lässt ihn via Wlan mit surfen, er saugt sich die neusten filme, spiele, musik und weiss nicht alles ausm netz und man wird aufmerksam darauf --> der vertrag läuft auf dich, d.h. bei dir steht die staatsanwaltschaft und beschlagnahmt mal alles ... dann hast du die beweiss pflicht das nicht du der bösewicht bist, sondern dein nachbar, allerdings trifft dich eine teilschuld immer, weil es deine leitung ist und du dafür sorge zutragen hast das niemand über diese "mist bauen" kann.
des weiteren gibts heut zutage genug kleine verträge für wenig geld - also wenn er internet will, soll er auch zahlen (meine meinung).
lg hrhr
Antwort 3 von KJG17 vom 10.06.2020, 08:43 Options
Moin,
ein Freund von mir hat gegen eine kleine Beteiligung von 10 Euro/Monat seinen Nachbarn per WLAN über seinen Zugang surfen lassen.
Nach etwa 4 Monaten bekam er Post von einem Abmahn-Anwalt (kuw Regensburg). Für 2 angeblich von ihn heruntergeladene und auch selbst weiterverbreitete Filme sollte er insgesamt 500 Euro Aufwandsentschädigung zahlen, damit bei gleichzeitiger Unterzeichnung einer entsprechenden Unterlassungserklärung die Strafanzeige zurückgenommen wird. Selbst ein Verweis auf den Nachbarn hätte im nichts genützt, bei dem ist wegen ALG II auch durch die o.a. Anwälte nichts zu holen und so würden sie sich auf jeden Fall an ihn als Anschlussinhaber halten.
Ziemlich viel Lehrgeld für etwas 'Nachbarschaftshilfe' .
Gruß
Kalle