Frage zu Arbeitsschutz bzw. Bedingungen
Hallo,
ich bin Tischler und habe neuerdings Probleme mit meinem Rücken. Nun ist es so, dass ich und mein Chef Menschen der ersten Stunde sind und ich viele Jahre diesen Betrieb am Laufen gehalten habe - es gibt keinen Arbeitsvertrag.
Da er um einiges jünger ist und er von der Hektik beherrscht wird, verneint er meine Bitte, etwas auf Böcke zu stellen um eine angenehme Arbeitshöhe zu haben, da es ihm zu viel Zeit kostet - obwohl es dabei nur um wenige Sekunden geht.
Man ließt ja immer wieder davon, dass Arbeitsgeber sich um optimale Bedingungen kümmern müssen, zum Beispiel gesunde Stühle und Temparaturen im Büro.
Ist dies abhängig vom Vertrag und da ich keinen mit ihm habe, darf er mich kaputt machen bis ich zu nichts mehr tauge oder gelten die gesetzlichen Verpflichtungen generell?
Danke für Ihre Hilfe.
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Antwort 1 von Chromi vom 05.04.2020, 17:47 Options
das wird doch nicht im arbeitsvertrag geregelt sondern im Arbeitrechts Schutzgesetz
Antwort 2 von Primut vom 06.04.2020, 12:03 Options
Hey,
wenn du regelmäßig, d.h. über einen längeren Zeitraum dir zugeteilte Aufgaben erledigst, d.h. du arbeitest im Auftrag von... und dafür entsprechend finanziell entlohnt wirst, dann hast du sehr wohl einen Arbeitsvertrag, bloß dass dieser halt mündlich abgeschlossen wurde und nicht in Schriftform vorliegt.
Arbeitsrechtlich kannst du dich damit auf alle Standards berufen, wie zB Urlaub, Kündigung, Tarif etc.
Gruß
Antwort 3 von KJG17 vom 06.04.2020, 12:06 Options
Hallo,
aufgrund der langjährigen Beschäftigung hast du quasi einen Arbeitsvertrag, ob nun schriftlich oder nicht. Du wirst in der Zeit ja auch Lohn bekommen haben und gewiss wurden auch die Steuern und Sozialbeiträge daraus abgeführt.
In Sachen Gesundheits- und Arbeitsschutz gibt es für deine Tätigkeit etliche Vorschriften. (Klick-->)
BGI-Informationen / MerkblätterGruß
Kalle