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Fragevon Erdmann vom 28.03.2020, 13:54 Options

Verhalten bei Online-Auktionen ...

Hallo!

Ich wüsste gern eure Meinung zum - wieder mal leidigen - Thema "bekanntes Online-Versteigerungsportal":

Ich hatte einen 256MB RAM-Riegel ersteigert - RIMM, Rambus, die mit den merkwürdigen, bekannt hohen, mit "Goldriegeln"-vergleichbaren Preisvorstellungen ... (?!?) - Fabrikat "Kingston", um den bereits vorhandenen, identischen, endlich komplettieren zu können bzw. die "Blindplatine" loszuwerden.

Der Verkäufer warb mit "einwandfreier Funktion", "lief bis zum Ausbau einwandfrei" ... usw., verweist aber - klar - auf sein Recht mit jeglichem Ausschluss einer Garantie oder einem Rückgaberecht.

Um es kurz zu machen: Der ersteigerte Riegel zeigte exakt nur die Hälfte ... (!) der (aufgedruckten) Kapazität, und in Memtest rasselten die Speicherzellenfehler nur so vor sich hin ... :-))
Ich habe ihm das mitgeteilt und ihn um Rückgabe gebeten, was er mit Verweis auf seine Bestimmungen und möglicherweise unsachgemäßer Handhabung und Inkompatibilität verweigerte (was selbstredend nicht stimmt).

Davon abgesehen, dass ich mich auf das Risiko eines Defekts bzw. der Bestimmungen eingelassen hatte und diese (teure) Kröte nun zu schlucken habe: Wie würdet ihr den Verkäufer in so einem Fall bewerten?
Ist es sinnvoll, seinem Ärger in passabler Form Luft zu machen und die Wahrheit zu schreiben?

PS, wie ist es denn bestellt mit dem Thema "Wahrheit"? Ist es nicht so, dass dieser Verkäufer mir dann ebenfalls mit "seiner Wahrheit" kommt, um mir seinerseits eine schlechte Bewertung reinzuwürgen? Und ist es nicht so, dass um den 100%-Fetisch Willen kalt und opportunistisch kalkuliert die Wahrheit gar keine Chance hat, nur weil jeder befürchtet, diesen scheinbaren 100%-Vertrauensbonus zu verlieren, der doch letztlich gar nichts über die tatsächlichen Abläufe aussagt?
Was ist eure Erfahrung? Was würdet ihr in meinem Fall tun?

Viele Grüße


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Antwort 1 von Marsmensch vom 28.03.2020, 14:15 Options

link zur auktion ?

Antwort 2 von Mikoop vom 28.03.2020, 15:17 Options

Hallo

Falls es um eBay geht, hier gibt es die Möglichkeit eine Unstimmigkeit zu melden. Dann muss der Verkäufer Stellung nehmen. Wenn du eine Reklamation durchbekommst, wird seine (negative) Bemerkung nicht gewertet (aber angezeigt).

Ich würde (auf zur Warnung anderer) auf jeden Fall negativ bewerten, das hat auf Verkäufer mehr Einfluss als auf Käufer.

Gruss, Mikoop

Antwort 3 von Nhuya vom 28.03.2020, 16:47 Options

Wenn du den Verkäufer nicht positiv bewertest, bekommst du eine sehr negative Bewertung. Daher will ebay ja auch die Bewertungen für Käufer abschalten, damit sich Käufer wieder trauen, auch schlechte Bewertungen zu geben. Ich habe auch ab und an mal neutrale Bewertungen abgegeben, weil ich mit etwas nicht zufrieden war und es mit dem Verkäufer gar nicht klären konnte und die dann auch noch patzig wurden. Zack... negative Bewertung vom Schlimmsten!

Mir sind meine Bewertungen als Käufer mittlerweile egal, denn ein Verkäufer verkauft immer an mich, wenn ich gewonne habe, da das Geld innerhalb weniger Minuten per PayPal auf seinem Konto ist.

AUf jeden Fall würd eich mal nachsehen wie es mit deinem Rückgaberecht aussieht. Das könnte es auch bei Privatverkäufern geben, denn Garantie ist ja was ganz anderes.

Unstimmigkeit auf jeden Fall ebay melden, da er ja scheinbar nicht auf eine vernünftige Art und Weise mit dir das Problem klären will. Zudem stimmte ja die Angabe über die Leistung nicht.

Antwort 4 von dervogel vom 28.03.2020, 17:14 Options

man sollte erstmal klären ob der riegel wirklich mutwillig defekt verschickt wurde.
z.B. wie war er denn verpackt?
könnte er nicht unterwegs z.B. durch statische aufladung beschädigt worden sein?

Antwort 5 von Erdmann vom 29.03.2020, 00:19 Options

Also ... thx erstmal für eure Meinungswiedergabe!

Was Nhuya schreibt, würde ich ebenfalls befürchten bzw. hatte es ja auch schon angedeutet: "Bist Du bös zu mir, würge ich dir ebenfalls was Hässliches rein". Tatsächliche Faktenlage hin, Wahrheit her - berechnender Opportunismus und Befindlichkeit gehen oft Hand in Hand ... ;-)

Was ich nicht kapiere: Wieso sollten mir meine Bewertungen als Käufer egal sein, wenn ich denn auch mal was anzubieten hätte? Ich würde diesen 100%-Klüngel da einfach nicht unterschätzen - ich sehe das ja bei mir bereits selbst, wie ich da rechts oben automatisch hinschiele ... und den fragwürdigen Bewertungshintergründen gleich gar nicht auf den Grund gehe ... was vllt. - manchmal - ein Fehler sein mag ...

Auch der Umstand mit dem Rückgaberecht und der Garantie scheint mir eher ein Haar zu spalten, statt ein rechtlich greifbarer Hebel zu sein - die Sache ist vermutlich jedem bewusst, bezeichnender Weise schreibt dazu einer beispielsweise folgenden Text unter sein Angebot:
"Dennoch werde ich keinerlei Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Erstattung des Kaufpreise anbieten!" Bingo.

Ebay will die Bewertungen für Käufer abschalten? Oder ganz abschaffen? Na ... ich weiß nicht ... eher geht ein Kamel durch ... ich höre das Geschrei gewisser fest etablierter Profischacherer schon ganz deutlich! Wer will denn seine Geschäftspartner vergraulen^^ ... auch deren "Gebaren" ärgert einen doch manchmal zum Grün und Blau werden, man kann einem Bescheißer doch nicht mal ein Beweisfoto auf der Ebay'schen Eingabemaske verlinken, wenn der seine private Mailadresse nicht angibt (warum wohl?!) - und so weiter ...

Wie sieht denn das nun tatsächlich rechtlich aus, jenseits des Standartsprüchleins: "es sei denn, der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass er jegliche Gewährleistung, Rücknahme etc. ausschließt?

Wegen dem Verpacken: Die Verpackung war schon okay (Antistatikschaumgummi, Blasenplastik und ordentliche Schachtel) und garantiert kein Grund für solche Defekte, die ich so noch nie kannte, obschon ich solche Teile schon in simplem Kunstoff oder Papier gewickelt bekam.

Nur am Rand sei bemerkt, dass die Antistatikgeschichte total überbewertet wird, denn zum einen enthalten diese Bauteile Clampingdioden zum Kurzschluss statischer Spannungen an allen Anschlüssen und zum andern ist dies ein pro forma Sicherheitsrudiment aus fernen Zeiten, wo das Zeug tatsächlich noch schutzlos zerstört werden konnte, so etwas kann sich kein Hersteller mehr leisten, wenn heutzutage massenhaft Laien mit solchen Bauteilen herumhantieren.
Jedenfalls: Das Teil war schon vorher im Ar sch, da verwette ich meinen Hintern! *gg*

Viele Grüße

Antwort 6 von Nhuya vom 29.03.2020, 09:44 Options

Es gibt ja 2 verschiedene Bewertungen: Die als Käufer und die als Verkäufer. Wenn du also immer nur kaufst und mal was verkaufst, danns chaut man ja eher auf die Verkäuferbewertung, wenn man was kaufen will bei dir. Wenn du natürlich nur negative Käuferbewertungen hast, dann ist das auch schlecht :) Meine Bewertungen sidn eigentlich fast durchweg sehr positiv, da ich immer flott zahle. Wenn dann ein paar schlechte dabei sind, weil ich neutrale oder negative Bewertungen abgegeben habe (das schreibe ich dann auch ind en Kommentar der Bewertung), dann ist das nicht so tragisch :)

Antwort 7 von Marsmensch vom 29.03.2020, 12:23 Options

um hier fair antworten zu können, sollte ERDMANN erst einmal einen link zu der auktion vorweisen, damit man sich ein bild der beschreibung machen kann. meines erachtens ist das nicht nur unfair, nur die eine partei zu lesen, sondern schlichtweg unmöglich, juristisch eine annähernd einwandfreie antwort zu geben.

prinzipiell hat man in der tat bei privaten geschäften keine gesetzlichen rechte auf widerruf oder ähnliches. die meisten, leider auch darunter ebay-nutzer, verwechseln das mit geschäften von händlern.

das soll aber nicht heißen, dass der private verkäufer narrenfreiheit genießt. nein, denn auch er ist daran gebunden, seine ware wahrheitsgemäß zu deklarieren.

um es nicht allzu lang zu fassen, kann der käufer sich natürlich auch gegen private verkäufer juristisch wehren, wenn der käufer dem verkäufer eine arglistige täuschung nachweisen kann bzw. es eindeutig hervorgeht, dass der verkäufer mutwillig zb. vorhandene defekte oder schäden verschwiegen hat.

im fall von ERDMANN wird das wohl sehr schwer, oder ich möchte behaupten garnicht, möglich sein.

allerdings ist es auch so, dass der verkäufer laut ERDMANN sagt, dass der speicher funktionierte. aber nicht jeder laie kennt und nutzt memtest, so wie es ERDMANN scheinbar macht. das ist auch nicht zumutbar, dass jeder laie das muss. wenn man nun davon ausgeht, dass der verkäufer den speicher tatsächlich getestet hat, in dem er den speicher einfach eingebaut und lediglich auf funktion geprüft hat, dann ist die sachlage eindeutig, denn scheinbar läuft der speicher ja laut ERDMANN, auch wenn eingeschränkt.

aber dem verkäufer zu unterstellen, er wüsste von dieser einschränkung, und dies dann noch nachweisen, ist sicherlich nicht einfach.

gerade aber bei ebay hat man eine tolle funktion, die sich KONTAKT MIT DEM VERKÄUFER AUFNEHMEN (nicht wortwörtlich) schimpft. um auf der sicheren seite zu sein, sollte man als erfahrener nutzer immer vor dem auktionsende sich absichern, in dem man per kontaktaufnahme bzw. email sich die eigenschaften des artikels unter umständen bestätigen lässt. vielleicht hätte man den verkäufer bitten können, den riegel mit memtest zu untersuchen. wenn er sich ohne nachvollziehbaren grund vehement weigern sollte, dann sollte man mit vorsicht die ganze sache betrachten.

wenn er aber keine möglichkeit mehr für einen test hat, kann er trotzdem sagen, dass der riegel vor dem ausbau einwandfrei funktionierte. wenn er diesen dann als einwandfrei einstellt und umtausch ausschließt, ist er völlig im recht. wenn du ihn dann deswegen dennoch negativ bewerten solltest, finde ich es persönlich nicht in ordnung. denn er hat -vorsichtig formuliert- juristisch und den ebay-richtlinien entsprechend in diesem einzelfall korrekt gehandelt.

vermutungen helfen weder dir noch uns, und es ist, denke ich, auch nicht im sinne von ebay und dem bewertungssystem, dass man auf vermutungen basierende bewertungen abgibt.
mag sein, dass der verkäufer es bewusst gemacht hat, aber er hat sich prinzipiell an alle richtlinien gehalten.

ob es moralisch in ordnung ist oder nicht, steht nicht zur debatte, denn es fehlt der nachweis.

wie gesagt, um mehr über den verkäufer und die auktion urteilen zu können, bräuchte man einen verweis zu der besagten auktion.

Zitat:
Jedenfalls: Das Teil war schon vorher im Ar sch, da verwette ich meinen Hintern! *gg*

dann beweise es.denn vor gericht ist dein hintern keinen pfifferling wert. ; ]
setz dem verkäufer sachlich formuliert eine angemessene frist (meist zwei wochen/einschreiben mit rückschein) und teile ihm mit, dass du ihn darum bittest, den artikel zurückzunehmen und deine dafür geleisteten auslagen zu erstatten. des weiteren teilst du ihm mit, dass du nach fruchtlosem ablauf der frist den vertrag juristisch anfechten wirst.
mit einem anwalt ohne rechtsschutzversicherung wird es allerdings sehr teuer. jeder anständige anwalt wird dir vermutlich aber vor diesem weg abraten.

und wenn du keinen beweis hast, dann bewertest du ihn eben negativ/neutral, er dich dann auch und die sache ist erledigt. wenn du so ein ehrlicher käufer bzw. verkäufer bist, dann wirst du bei einer negativen bewertung sicher nicht als unseriös gehandelt. 100% zufrieden ist nie jemand. und so schlimm ist eine negative bewertung auf nicht.
die ANTWORT 7 von NHUJA sollte wegweisen für deine entscheidung sein.

wieder eine erfahrung mehr im leben.

Antwort 8 von gast123 vom 29.03.2020, 19:16 Options

hi all

wenn nur die haelfte des rams angezeigt wird solltest du eh einen fachmann da ran lassen weil du eh den falschen gekauft
hast.

gruss gast123

Antwort 9 von gast123 vom 29.03.2020, 19:49 Options

hi all

der chip ist auch net defekt

du hast die falsche anzahl von chips drauf

wuerd ich auch nicht umtauschen

gruss gast123

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