um hier fair antworten zu können, sollte ERDMANN erst einmal einen link zu der auktion vorweisen, damit man sich ein bild der beschreibung machen kann. meines erachtens ist das nicht nur unfair, nur die eine partei zu lesen, sondern schlichtweg unmöglich, juristisch eine annähernd einwandfreie antwort zu geben.
prinzipiell hat man in der tat bei privaten geschäften keine gesetzlichen rechte auf widerruf oder ähnliches. die meisten, leider auch darunter ebay-nutzer, verwechseln das mit geschäften von händlern.
das soll aber nicht heißen, dass der private verkäufer narrenfreiheit genießt. nein, denn auch er ist daran gebunden, seine ware wahrheitsgemäß zu deklarieren.
um es nicht allzu lang zu fassen, kann der käufer sich natürlich auch gegen private verkäufer juristisch wehren, wenn der käufer dem verkäufer eine arglistige täuschung nachweisen kann bzw. es eindeutig hervorgeht, dass der verkäufer mutwillig zb. vorhandene defekte oder schäden verschwiegen hat.
im fall von ERDMANN wird das wohl sehr schwer, oder ich möchte behaupten garnicht, möglich sein.
allerdings ist es auch so, dass der verkäufer laut ERDMANN sagt, dass der speicher funktionierte. aber nicht jeder laie kennt und nutzt memtest, so wie es ERDMANN scheinbar macht. das ist auch nicht zumutbar, dass jeder laie das muss. wenn man nun davon ausgeht, dass der verkäufer den speicher tatsächlich getestet hat, in dem er den speicher einfach eingebaut und lediglich auf funktion geprüft hat, dann ist die sachlage eindeutig, denn scheinbar läuft der speicher ja laut ERDMANN, auch wenn eingeschränkt.
aber dem verkäufer zu unterstellen, er wüsste von dieser einschränkung, und dies dann noch nachweisen, ist sicherlich nicht einfach.
gerade aber bei ebay hat man eine tolle funktion, die sich KONTAKT MIT DEM VERKÄUFER AUFNEHMEN (nicht wortwörtlich) schimpft. um auf der sicheren seite zu sein, sollte man als erfahrener nutzer immer vor dem auktionsende sich absichern, in dem man per kontaktaufnahme bzw. email sich die eigenschaften des artikels unter umständen bestätigen lässt. vielleicht hätte man den verkäufer bitten können, den riegel mit memtest zu untersuchen. wenn er sich ohne nachvollziehbaren grund vehement weigern sollte, dann sollte man mit vorsicht die ganze sache betrachten.
wenn er aber keine möglichkeit mehr für einen test hat, kann er trotzdem sagen, dass der riegel vor dem ausbau einwandfrei funktionierte. wenn er diesen dann als einwandfrei einstellt und umtausch ausschließt, ist er völlig im recht. wenn du ihn dann deswegen dennoch negativ bewerten solltest, finde ich es persönlich nicht in ordnung. denn er hat -vorsichtig formuliert- juristisch und den ebay-richtlinien entsprechend in diesem einzelfall korrekt gehandelt.
vermutungen helfen weder dir noch uns, und es ist, denke ich, auch nicht im sinne von ebay und dem bewertungssystem, dass man auf vermutungen basierende bewertungen abgibt.
mag sein, dass der verkäufer es bewusst gemacht hat, aber er hat sich prinzipiell an alle richtlinien gehalten.
ob es moralisch in ordnung ist oder nicht, steht nicht zur debatte, denn es fehlt der nachweis.
wie gesagt, um mehr über den verkäufer und die auktion urteilen zu können, bräuchte man einen verweis zu der besagten auktion.
Zitat:
Jedenfalls: Das Teil war schon vorher im Ar sch, da verwette ich meinen Hintern! *gg*
dann beweise es.denn vor gericht ist dein hintern keinen pfifferling wert. ; ]
setz dem verkäufer sachlich formuliert eine angemessene frist (meist zwei wochen/einschreiben mit rückschein) und teile ihm mit, dass du ihn darum bittest, den artikel zurückzunehmen und deine dafür geleisteten auslagen zu erstatten. des weiteren teilst du ihm mit, dass du nach fruchtlosem ablauf der frist den vertrag juristisch anfechten wirst.
mit einem anwalt ohne rechtsschutzversicherung wird es allerdings sehr teuer. jeder anständige anwalt wird dir vermutlich aber vor diesem weg abraten.
und wenn du keinen beweis hast, dann bewertest du ihn eben negativ/neutral, er dich dann auch und die sache ist erledigt. wenn du so ein ehrlicher käufer bzw. verkäufer bist, dann wirst du bei einer negativen bewertung sicher nicht als unseriös gehandelt. 100% zufrieden ist nie jemand. und so schlimm ist eine negative bewertung auf nicht.
die ANTWORT 7 von NHUJA sollte wegweisen für deine entscheidung sein.
wieder eine erfahrung mehr im leben.