Mac Betriebssystem mit Windows XP
Halle alle zusammen,
habe mir heute Mac OS X 10.5 Leopard bestellt. Jetzt wollte ich schon mal im Voraus fragen ob ich dieses Betriebssystem zusätzlich zu Windows XP installieren kann.
Muss man irgendetwas beachten??? (oder kann man einfach die CD einlegen und installieren)
Gibts da auch einen Bootmanger wo ich das OS auswählen kann ??
Ach übrigens ich habe einen AMD Turion 64.
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Antwort 1 von Mickey vom 21.02.2020, 19:49 Options
Mac unterstützt die Installation auf fremden Systemen nicht.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Also muss ich von CD booten??
Antwort 3 von sutadur vom 21.02.2020, 19:59 Options
Du hast einen PC und möchtest darauf ein MacOS installieren? Das geht nicht.
Antwort 4 von sutadur vom 21.02.2020, 19:59 Options
Auch nicht von CD. Das System erwartet eine gänzlich andere Hardwarestruktur - eben einen Apple-Rechner.
Antwort 6 von Mickey vom 21.02.2020, 20:05 Options
Wer auch immer dir das verkauft hat hätte dich auch darauf hinweisen können (oder du hast die Systemvoraussetzungen überlesen):
Mac Computer mit Intel, PowerPC G5 oder PowerPC G4 (867 MHz oder schneller) Prozessor
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 7 von Jaja vom 21.02.2020, 20:07 Options
@Computerfreaki
ja da haste aber mal schön in die sch.. gegriffen.
du hast allerdings noch 2 klize kleine möglichkeiten:
1. du versuchst das mac mit einigen inoffiziellen patches zum laufen zu bingen. einige nachteile musst du dennoch in kauf nehmen..
kontrolliere
*xxxxxxxxx* ob du mit deiner hardware überhaupt ne chance hast. dort findest du ann auch anleitungen (red pill) um mac os zu installieren.
2. ist deine hardware vollkommen inkompatibel, oder gehts aus sonstigen gründen nicht, kannst du das macos auch in einer vm laufen lassen - virtualbox ist recht schnell und stabil.
fast native geschwindigkeit erreichst du aber nur mit KVM oder XEN (beides kostenlos mit linux als host) oder vmware esx server (teuer und auch nur ein linux).
ansonsten musst du halt fix vom kaufvertrag zurücktreten -
hülle nicht aufreißen, dann hast du 4 wochen für die rücksendung zeit...
*Threadedit* 20:12:59, 21.02.2008
Admininfo: Anfrage/ Link/ Tool/ Tipp gemäß UrHG/ StGB editiert. Siehe FAQ 3.
Antwort 8 von Glurz vom 21.02.2020, 20:08 Options
Umgekehrt gehts aber oder? Also auf nem Apple Windows installieren. Wenn Mac auf nem PC gehen würde, hätte ich das auch drauf, weil ichs besser als Windows finde.
Antwort 9 von Jaja vom 21.02.2020, 20:12 Options
Zitat:
Also auf nem Apple Windows installieren.
das geht mit bootcamp.
Zitat:
Wenn Mac auf nem PC gehen würde, hätte ich das auch drauf
na dann... auf gehts (möglich ist es ja)
Antwort 10 von sutadur vom 21.02.2020, 23:03 Options
Und was soll das? Sowohl das eine als auch das andere ist in meinem Augen schlicht nicht konsequent. Wenn Du MacOS besser findest, solltest Du Dir auch einen Mac zulegen. Denn nur dann kannst Du die Vorteile wirklich nutzen. Umgekehrt macht es noch weniger Sinn, erst teures Geld für einen Mac auszugeben, um dann doch Windows zu nutzen.
Antwort 11 von NaBu vom 21.02.2020, 23:19 Options
Hi,
Zitat:
Also auf nem Apple Windows installieren.
das geht mit bootcamp.
Parallels Desktop ist da die bessere Alternative, weil man damit im laufenden Betrieb zwischen den Betriebssystemen umschalten kann und keinen Neustart braucht.
Zitat:
Und was soll das? Sowohl das eine als auch das andere ist in meinem Augen schlicht nicht konsequent.
Finde ich schon. Den Mac kann man für alle alltäglichen Arbeiten und insbesondere für grafische Aufgaben einsetzen, mit Windows unter Mac kann man auch Programme betreiben, die es so für Mac nicht gibt. Und wenn man sich die Preise für einen iMac anschaut, dann bekommt man da schon ein Gerät, das kaum teurer als ein Windows-Rechner ist -und der nichts Anderes als Windows kann.
Bon chance
NB
Antwort 12 von sutadur vom 21.02.2020, 23:31 Options
Zitat:
Den Mac kann man für alle alltäglichen Arbeiten und insbesondere für grafische Aufgaben einsetzen ...
Gerade für die alltäglichen Aufgaben ist man in aller Regel mit einem Windows-PC besser dran. Darauf deutest Du auch selber mit Deiner Anmerkung hin:
Zitat:
... mit Windows unter Mac kann man auch Programme betreiben, die es so für Mac nicht gibt.
Wenn es solche Programme nicht gibt, ist man mit einem Mac nicht gut beraten, wenn man auf die Nutzung derart spezifischer Software angewiesen ist.
Natürlich kann jeder das so machen wie er mag, aber den Sinn des ganzen kann man m.E. schon in Frage stellen.
Naja es gibt ja 14 Tage Rückgaberecht.
Antwort 14 von Jaja vom 22.02.2020, 09:03 Options
Zitat:
Naja es gibt ja 14 Tage Rückgaberecht.
das ist ein irrglaube: im sinne des verabsatzgesetzes sind es tatsächlich ganze 4 wochen.
das auch wenn der händler in seinen agb nur 2 wochen angibt.
Antwort 15 von sutadur vom 22.02.2020, 09:30 Options
Zitat:
das ist ein irrglaube: im sinne des verabsatzgesetzes sind es tatsächlich ganze 4 wochen.
Diese Aussage ist mir gestern schon aufgefallen. Woraus ergibt sich das?
Antwort 16 von Mickey vom 22.02.2020, 09:32 Options
@Jaja,
damit du den Fragesteller nicht in die Irre führst:
nach dem noch gültigen §355 BGB wird einem Verbraucher üblicherweise ein Widerrufsrecht von 2 Wochen eingeräumt, wenn er die Bestellung in Textform oder durch Rücksendung der Sache fristgerecht widerrufen hat. Diese Frist gilt, "sofern der Händler dem Käufer die Möglichkeit verschafft, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB´s bei Vertragsschluss abzurufen und in "wiedergabefähiger" Form zu speichern".
Dein Zeitraum bezieht sich auf die Widerrufsfrist bei Onlineauktionen (siehe das Berliner Ebay Urteil), wo die Frist auf einen Monat hochgesetzt wurde, da die Belehrungen über das Widerrufsrecht vor Abschluss des Vertrages oftmals nicht in Textform vorlagen.
Edit: Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 17 von sutadur vom 22.02.2020, 09:41 Options
Danke für die Aufklärung, ich dachte schon, ich hätte was wesentliches verpasst ... :o)
Antwort 18 von Jaja vom 22.02.2020, 10:11 Options
@mickey:
da hast natürlich recht bzgl. § 355 BGB Abs. 1 satz 2.
Zitat:
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Quelleaber § 355 BGB Abs. 2 satz 2 sagt:
Zitat:
Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat
Quelleworauf sich auch das berliner ebay urteil bezieht.
allerdings haben gerichte auch geurteilt,
1. das ein widerrufsbelehrung in form einer
scroll box nicht ausreicht. die widerrufsbelehrung muß dann aber ausgedruckt der sendung beiliegen, da sie sonst ist sie garnicht erfolgt ist und ein widerrufsrecht dann spätestens 6 wochen nach zustellung erlischt.
2. eine widerrufsbelehrung per email zwar im sinne § 312c BGB Abs. 2 in
textform erfolgt ist, diese aber erst nach vertragsabschluss eingeht (zusammen mit der bestellbestätigung, die den vertragsabschluss darstellt). => 4 wochen
allerdings war mit bisher nicht bekannt:
durch vorschalten einer "eingabemaske", bei der der kunde vor vertragsabschluss durch aktives bestätigen die agb sowie widerrufsbelehrung abnicken muss soll wohl dann gültig sein und 2 wochen widerrufsrecht nach sich ziehen...
Quelleist also doch besser im zweifelsfall die sache innerhalb von 2 wochen abzuwickeln.
sorry für meine zu pauschale (und schlecht informierte) antwort 14!
doch sehr oft hat man doch 4 wochen oder sogar 6 wochen - denn mir zumindest ist eine solche "eingabemaske" vor vertragsabschluss noch nie untergekommen, wohl aber kenne ich die scroll boxen und auch die passenden emails....
Antwort 19 von sutadur vom 22.02.2020, 13:02 Options
Zitat:
doch sehr oft hat man doch 4 wochen oder sogar 6 wochen ...
So unterschiedlich können die persönlichen Erfahrungen sein. Ich denke, dass das eher die Ausnahme ist. Insofern:
Zitat:
ist also doch besser im zweifelsfall die sache innerhalb von 2 wochen abzuwickeln.
Und das auch im Sinne einer "friedlichen" Lösung. Denn auch wenn Du ansonsten grundsätzlich im Recht sein könntest, hast Du doch im Zweifel den Ärger am Hals.
Antwort 20 von sutadur vom 22.02.2020, 13:03 Options
Darüber hinaus sind Urteile einzelner Gerichte nicht bindend für andere Verfahren.