Antwort 2 von nirol vom 15.02.2020, 23:56 Options
Antwort 3 von Chris2134 vom 16.02.2020, 00:22 Options
@Saarbauer
Warum sollte diese Frage den Nutzungsbedingungen wiedersprechen?
Sich eigene Kennwörter im Klartext anzeigen zu lassen stellt keinerlei Rechtsverletzung dar und ist völlig legal.
Gruß
Chris
Antwort 4 von Saarbauer vom 16.02.2020, 00:32 Options
Hallo @Chris2134,
können wir sicher sein, dass es wirklich um sein eigenes Kennwort geht?
Sonst hast du natürlich recht.
Gruß
Helmut
Antwort 5 von Chris2134 vom 16.02.2020, 00:46 Options
Hallo @Saarbauer
Natürlich kann man nicht hunderprozentig sicher sein. Da hast Du dann natürlich recht.
Aber die in Frage kommenden Tools sind legal und dürfen auch verlinkt werden. Es widerspricht demnach nicht den Nutzungsbedingungen.
Wenn ich jemandem ein Brieföffner schenke, ist das ja auch legal. Wenn derjenige dann eine Körperverletzung damit begeht, ist das dessen Entscheidung.
Daher würde ich es für übertrieben halten, jegliche Hilfe bei solchen Problemen zu verweigern. Man kann schließlich auch andere, an sich völlig harmlose Programme, zu illegalen Zwecken mißbrauchen.
Abgesehen davon hätte ihm eine einfache Googleanfrage sowieso schneller geholfen.
So, das war jetzt völlig off topic! Sorry und nichts für ungut!
Gruß
Chris
Antwort 6 von Lustiger vom 16.02.2020, 00:51 Options
Hallo auch,
wenn dein Passwort mit ***** angezeigt wird, hilft dir
Diesesmfg Lustiger