Programm zur Berechnung von Säumniszuschlägen
Wie kann ich die Säumniszuschläge von Krankenkassen nachrechnen?
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Antwort 1 von lorf55 vom 04.02.2020, 07:55 Options
http://de.wikipedia.org/wiki/SäumniszuschlagZitat:
Beiträge zur Sozialversicherung (siehe auch Gesamtsozialversicherungsbeitrag) sind pünktlich bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit an die Beitragseinzugsstelle zu zahlen. Die Aufgabe des Beitragseinzugs wird in Deutschland von den Krankenkassen wahrgenommen, diese sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Beiträge pünktlich und vollständig zu erheben. Soweit die fälligen Beiträge nicht pünktlich gezahlt werden, muss die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben, so ist es in § 24 SGB IV gesetzlich vorgeschrieben. Der Säumniszuschlag wird für jeden angefangenen Monat der Säumnis berechnet und beträgt 1 Prozent des rückständigen Betrags, der vor der Berechnung auf 50,- Euro nach unten abgerundet wird.
Beispiel:
* GSV-Beitrag in Höhe von 1526,58 € für Juni 2006 wird am 28. Juni 2006 fällig.
* Zahlung erfolgt am 30. Juni
* Berechnung des Säumniszuschlags: 1 Prozent aus 1500,00 € = 15,00 €.
* Erfolgt keine Zahlung, werden zum nächsten Fälligkeitstag erneut 15,00 € Säumniszuschlag fällig.
Antwort 2 von Ladila vom 04.02.2020, 08:18 Options
Besten Dank! Dachte eher an ein Programm in das ich die Daten nur eingeben muß. Dann mach ich das wohl mal selber.
Trotzdem vielen dank!