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Fragevon donossi vom 30.12.2019, 21:02 Options

Definition Vermietung?

Hallo

Wenn ich etwas vermiete, muss ich dann dafür Geld bekommen?

Bzw. vermietet man etwas, wenn man kein Geld für die Fremdnutzung bekommt?

Hintergrund:
Es wird ein Gebäude gemietet. Nun kommt ein Bekannter möchte dadrin etwas machen, womit er Geld verdiehnt. Macht das aber nur einmal im Monat. Und ich bekomme von dem Geld offiziel nix ab(ausser einen unkostenbeitrag, wie Spritgeld, daher das offiziel).

Ist es dann weitervermietet?

Gruss

DonOssi


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Antwort 1 von Lutz1965 vom 30.12.2019, 22:18 Options

Wer mietet denn jetzt das gebäude ?
Du oder Bekannter ?

Wenn Du... dann mußt Du nachfragen, ob Du dann auf gewerblich untervermieten darfst..... wo Du dann ja Mieteinnahmen hast.

Wenn Dein Bekannter mietet, dann muß er auch das als Gewerblich angeben.

Antwort 2 von Nhuya vom 31.12.2019, 09:21 Options

Also Vermietung bedeutet nicht, dass du dafür Geld bekommst, sondern einen Gegenwert. Vermietung bedeutet, dass du jemanden einem Sache für eine bestimmte Zeit überlässt und dafür einen gegenwert erhälst. Das kann aber auch ein Lächeln sein :) Das legt jeder "Vermieter" selbst fest. Weiterhin glaube ich mich daran zu erinnern, dass "Vermieten" etwas mit einem regelmäßigen Gegenwert zu tun hat, sonst ist es nämlich "verleihen".

Aber wozu musst du das wissen? Ich mein, ist doch nett, wenn du deinem Freund die Räumlichkeiten für 1 Tag im Monat "überlässt" :)

Antwort 3 von donossi vom 31.12.2019, 11:04 Options

Die Räumlichkeiten werden von mir gemietet für ein Euro im Monat mit einem . "Mietvertrag für Gewerberäume" laut Vertragsüberschrift.

Ich habe das Gebäude gemietet um mich da Kumpels am Sonntag zu treffen und unserem Hobby nachzugehen.


@Nhuya: Die Frage ist aber, ob der Vermieter das auch nett findet, wenn er mir das Gebäude für fast lau überlässt und jemand anderes damit dann Geld macht.

Antwort 4 von Primut vom 31.12.2019, 12:56 Options

Hey,

keep cool.
Für diesen Mietpreis würde mir sicher auch ganz schnell ein Gewerbe einfallen. ;-))

Vom Prinzip her sollte doch alles eindeutig im Mietvertrag geregelt sein. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt - solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt! ;-))

Zitat:
...damit dann Geld macht.

Das ist übrigens der Sinn eines Gewerbes! D.h. wenn es ein Gewerbemietvertrag ist, muss der Vermieter davon ausgehen, dass du Gewinn machst bzw. machen willst. Wobei die Art der Gewinnerzielung unwesentlich ist, solange sie im Vertrag nicht näher bezeichnet ist.


Gruß
    Primut

Antwort 5 von Nhuya vom 31.12.2019, 15:52 Options

Das wird er sichelrich NICHT nett finden.

Schau doch mal in deinen Mietvertrag (sofern du einen hast). Darin sollte bei einem Gewerbe die genaue Nuzung enthalten sein. Unter- oder Weitervermietung müssen angegeben werden. Wenn er das mitbekommt, darf er dich meines Erinnerungsvermögens nach kündigen.

Antwort 6 von keule68 vom 11.01.2020, 06:45 Options

Wenn Dein Bekannter damit Kohle macht, soll er Dir gefälligst einen Betrag in die Hand drücken.
Diesen Betrag gibst Du dann Deinen Vermieter.
Damit sollten alle Parteien glücklich sein.

Du zahlst eh nix für die Räume und Dein Mietvertrag ist ja wohl so etwas wie eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn Dein Bekannter nichts rausrücken will, will er nur für Lau Profit machen und das wäre nicht nett.

Dein Vermieter wird dann auch nichts dagegen haben, wenn Du ihm die Kohle abdrückst. Vielleicht verzichtet er ja auch darauf und Du kannst widerrum auf die Kohle vom Bekannten verzichten.

Fazit: Eine Hand wäscht die Andere.

Antwort 7 von Mikoop vom 11.01.2020, 08:16 Options

Hallo,

Eine Weitervermietung, bzw eine Weitergabe bedarf i.d.R. die Zustimmung des Eigentümers. Deshalb mietet zB das Sozialamt normalerweise keine Sozialwohnungen an, sondern pachtet diese...

Ich würde den Eigentümer fragen, ob er damit einverstanden ist, wenn dein Freund den Raum 1x monatlich nutzt. Er kann ja mit dem auch einen Vertrag abschließen...

Gruss, Mikoop

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