Ich habe gerade erst gesehen, dass da ja auch der Schriftverkehr steht. Der ist ehrlich gesagt recht amüsant. Daher Tipp fürs nächste Mal:
Wenn man glaubt, der andere habe gegen irgendwas verstoßen sollte man nicht gleich nach Anzeige und Anwalt schreien, so kann kein produktiver Dialog entstehen. Das Ziel wahr hier doch, die Ware zurückzugeben, das Geld zurückzunehmen und den Verkäufer die DVDs an den nächsten verscherbeln zu lassen (der sich dann viell. nicht wehrt...).
Statt
Zitat:
Sie weicht absolut von der Produktbeschreibung ab.
hätte man auch nur darauf hinweisen können, dass man geglaubt hatte, Original-DVDs gekauft zu haben, da der Verkauf von Kopien (dazu dann obige Links, Ergebnis einer einzigen Suche in der Ebayhilfe) bei Ebay nicht erlaubt ist. Man wolle also das Geschäft rückgängig machen.
Und dann liest sich ein "bitte überweisen Sie mir den Betrag X (Kaufpreis plus Versandkosten, die gezahlt wurden + für den Rückversand) binnen 14 Tagen zurück auf mein Konto ..." sehr viel netter als
Zitat:
Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen den Betrag von: 28,50 € + 4,50€ für den Rückversand bei mir auf mein Konto eingehen,
(was zusätzlich sogar alles andere als leicht verständliches Deutsch ist).
Dazu kommt die widersinnige Drohnung
Zitat:
werde ich meine Anwälte beauftragen, gegen Sie eine Strafanzeige zu stellen.
Für die Strafanzeige geht man einfach zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, dafür beauftragt man selbst keinen Anwalt. Genausowenig für die Urheberrechtsverletzung, weil es ja nicht deine Rechte sind, die da verletzt wurden. Dafür interessieren sich die Rechteinhaber der Filme und auch die kann man ohne Anwälte beauftragen zu müssen informieren.
Also die ganze Reklamation etwas netter kann durchaus dazu führen, dass man innerhalb 1 Woche sein Geld zurück hat. Aber Käufer, die direkt hochgehen wie ein HB-Männchen kann ich auch beonders gut leiden. Wobei sich ja hier die zwei richtigen getroffen zu haben scheinen ... ^^
Grüße
Sue