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Fragevon terror_tubbie vom 25.08.2019, 13:05 Options

Riesiges EBAY-Problem mit einen Verkäufer

Hallo
Nun habe ich mal ein Anliegen, was mich aber nicht selber betrifft. Ein Kumpel hat wieder bei ebay zugeschlagen. Nun kam auch die Ware. Aber was kam, ist ausschließlich Schrott. Es wurden DVD’s angeboten, über 30 Stück. Es sind auch über 30, aber auch CD-R’s und DVD-R’s, also sprich nicht eine einzige ist original. Der Verkäufer will den Schrott auch nicht wieder zurücknehmen. Habe hier mal ein Bild von dem Angebot, und 2 von der Ware gemacht, und auch den bisherigen Schriftverkehr auf die Page gestellt. Nun ist die Frage: Was würdet ihr tun? Verlohnt sich der Weg zur Polizei? Wir haben mal in 2 DVD’s reingeschaut, die Qualität ist Grotten schlecht. Also, alles in allen nicht brauchbar. Er schreibt zwar, das er die von Premiere mit einen DVD-Rekorder aufgenommen hat, aber so schlecht nimmt kein DVD-Rekorder auf. Ich weis jetzt nicht, ob Premiere auch so ein Wasserzeichen oben mit einblendet, da ich kein Premiere habe, aber ich vermute, die sind illegal irgend wo gezogen wurden.
Ich gehe davon aus, das der Käufer auch mit in den Thread schaut (habe es ihn zumindest nahe gelegt), solltet ihr Fragen noch dazu haben, stellt die ruhig.
Ich bedanke mich schon mal für die hoffentlich vielen Antworten und Ratschläge.
Ein schönes Wochenende wünsche ich euch allen

Tubbs


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Antwort 1 von Lutz1965 vom 25.08.2019, 13:54 Options

Hallo

ich würde es auf alle Fälle EBay melden, da es nicht legal ist, was er da gemacht hat....

Da er kein BILD eingestellt hat, konnte er auch damit durchkommen....weil ebay das ja nicht sehen konnte, das es Kopien sind.


Also melde es eBay...

Gruss

Lutz

Antwort 2 von nighty vom 25.08.2019, 14:17 Options

hi all :-)

hier wird in massiven umfang mit raubkopien ahnungslose ebaybieter betrogen,ebay melden und zusaetzlich bei der polizei anzeigen,die ebaybieter werden es dir danken :-))

gruss nighty

Antwort 3 von Nhuya vom 25.08.2019, 14:41 Options

Anzeige bei der Polizei erstatten! Nehmt die Filme, das EBay-Angebot und alle sonstigen Unterlagen mit, die ihr habt und los gehts.

Antwort 4 von Sue vom 25.08.2019, 16:10 Options

Selbst wenn die Filme von Premiere aufgezeichnet wurden dürfen sie nicht verkauft werden.

Infos bei ebay, zum Thema Musik, Filme und Fotos, Beschreibbare Datenträger und Fotokopien und Grundsätze zum Schutz geistigen Eigentums.

Gruß
Sue

Antwort 5 von lew vom 26.08.2019, 07:40 Options

Vielen Dank für Eure Antworten! Werde Sie beherzigen und
entsprechend verfahren.

LEW

Antwort 6 von terror_tubbie vom 26.08.2019, 08:16 Options

Moin

Richtig, mache das. Sue hat auch noch ein paar brauchbare Links dazu. Mache das beste draus und schreibe, was raus gekommen ist.
Auch ich danke euch allen.

Tubbs

Antwort 7 von Sue vom 26.08.2019, 17:07 Options

Ich habe gerade erst gesehen, dass da ja auch der Schriftverkehr steht. Der ist ehrlich gesagt recht amüsant. Daher Tipp fürs nächste Mal:

Wenn man glaubt, der andere habe gegen irgendwas verstoßen sollte man nicht gleich nach Anzeige und Anwalt schreien, so kann kein produktiver Dialog entstehen. Das Ziel wahr hier doch, die Ware zurückzugeben, das Geld zurückzunehmen und den Verkäufer die DVDs an den nächsten verscherbeln zu lassen (der sich dann viell. nicht wehrt...).

Statt
Zitat:
Sie weicht absolut von der Produktbeschreibung ab.
hätte man auch nur darauf hinweisen können, dass man geglaubt hatte, Original-DVDs gekauft zu haben, da der Verkauf von Kopien (dazu dann obige Links, Ergebnis einer einzigen Suche in der Ebayhilfe) bei Ebay nicht erlaubt ist. Man wolle also das Geschäft rückgängig machen.

Und dann liest sich ein "bitte überweisen Sie mir den Betrag X (Kaufpreis plus Versandkosten, die gezahlt wurden + für den Rückversand) binnen 14 Tagen zurück auf mein Konto ..." sehr viel netter als
Zitat:
Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen den Betrag von: 28,50 € + 4,50€ für den Rückversand bei mir auf mein Konto eingehen,

(was zusätzlich sogar alles andere als leicht verständliches Deutsch ist).

Dazu kommt die widersinnige Drohnung
Zitat:
werde ich meine Anwälte beauftragen, gegen Sie eine Strafanzeige zu stellen.

Für die Strafanzeige geht man einfach zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, dafür beauftragt man selbst keinen Anwalt. Genausowenig für die Urheberrechtsverletzung, weil es ja nicht deine Rechte sind, die da verletzt wurden. Dafür interessieren sich die Rechteinhaber der Filme und auch die kann man ohne Anwälte beauftragen zu müssen informieren.


Also die ganze Reklamation etwas netter kann durchaus dazu führen, dass man innerhalb 1 Woche sein Geld zurück hat. Aber Käufer, die direkt hochgehen wie ein HB-Männchen kann ich auch beonders gut leiden. Wobei sich ja hier die zwei richtigen getroffen zu haben scheinen ... ^^

Grüße
Sue

Antwort 8 von popolli vom 28.08.2019, 08:53 Options

öhmm... Ich wäre auch hochgegangen... Ich hätte allerdings nur eine mail geschrieben. Unmissverständlich. Und so'n eiertanz hätte ich auch nicht gemacht. Entweder Kohle zurück, ohne wenn und aber, oder Anzeige. Ich hätte auch keine Anwälte beauftragt... einer reicht ;-)

Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einer bei ebay gekauften jeans. War gefälschte Markenware. 1 email geschickt. Verkäufer nö gesagt. Resultat: Strafanzeige, Einzug der Ware, Prüfung durch Replay (Das war die Marke),
Ich Geld zurück, Verkäuferin nur Ärger am Hals, jetzt von mehreren Seiten. Muss doch jeder selber wissen, ob er den Ärger haben möchte oder nicht.

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