Wie schreibt man eine Rechnung?
Hallo Leute!
Ich hab da ein Problem: Ein Gewerbetreibender bei uns am Ort hatte grosse technische Probleme mit seinem Internetauftritt. Da ich mich hobbymässig viel mit Webapplikationen beschäftige, konnte ich ihm die entscheidenden Tipps geben, um die Probleme zu beseitigen. Er war mir sehr dankbar und hat 500 € dafür gezahlt. So weit so gut!
Aber jetzt möchte er, dass ich ihm eine Rechnung schreibe, damit er den Betrag steuerlich absetzen kann. Aber ich hab keinen Schimmer, wie man das macht oder ob ich das überhaupt darf. Ich bin ein einfacher Lohnempfänger (Mechaniker) in der Metallindustrie. Ich hab von solchen kaufmännischen Dingen keinen Plan und auch beruflich keine der ausgeübten Nebentätigkeit entsprechende Qualifikation im IT-Bereich.
Wer kann mir Tipps geben?
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Antwort 1 von PJER vom 11.08.2019, 22:09 Options
ich sags mal so,
du willst ne rechnung für schwarzarbeit? ;-)
für deinen gewrbetreibenden ist das ja ok, nur du kommst in teufels küche.
als gewerbetreibender sollte er das eigentlich wissen.
Antwort 2 von Sue vom 12.08.2019, 00:11 Options
Zitat:
du willst ne rechnung für schwarzarbeit?
Wer für Geld eine Leistung erbringt ohne ein Gewerbe zu betreiben arbeitet nicht zwangsläufig schwarz, sonst würden Anwälte, Ärzte und andere Freiberufler wohl ziemlich dumm aus der Wäsche gucken.
Als Privatperson darf man Rechnungen schreiben, man darf aber keine Umsatzsteuer ausweisen (auch nicht schreiben "inkl. Mehrwertsteuer"), da man diese Steuern dann auch abführen müsste. Im Prinzip geht es also um eine Quittung (§368 BGB), auf der steht, was gemacht wurde und wie viel Geld man dafür bekommen hat. Auf der nächsten Einkommensteuererklärung gibt man den Betrag mit an und damit hat es sich.
Bei weiteren Fragen steht das Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite.
Grüße
Sue
Antwort 3 von finanzi vom 12.08.2019, 01:03 Options
Zitat:
Bei weiteren Fragen steht das Finanzamt mit Rat und Tat zur Seite.
euch ist aber bewust das das finanzamt nur auf direkte fragen antworten darf und nicht berechtigt ist frei draufloszuplappern.
in diesem sinne
Antwort 4 von Primut vom 12.08.2019, 11:34 Options
Zitat:
Als Privatperson darf man Rechnungen schreiben, man darf aber keine Umsatzsteuer ausweisen
Stimmt so nicht. Rechnungen darf man als Selbstständiger schreiben, dabei ist es jedoch unerheblich, ob man gewerblich, freiberuflich oder auch nur im Nebenerwerb selbstständig ist. Bedingung ist dafür, dass du dir beim Finanzamt eine Steuernummer holst und damit sozusagen dem Finanzamt gegenüber deine Selbstständigkeit anzeigst.
Die Regelung, die Mehrwertsteuer nicht auszuweisen zu müssen bezieht sich auch auf Selbstständige mit einem begrenzten Jahreseinkommenund nennt sich Kleinunternehmerregelung .
Rechnungen sind nur gültig, wenn sie den offiziellen Formalien entsprechen, dazu gehört zB auch die Angabe der Steuernummer.
Meine Empfehlung wäre ebenfalls eine Quittung. Damit hätte entsprechender Gerwerbetreibender einen Zahlungsbeleg, den er auch steuermindernd geltend machen könnte.
Gruß
Antwort 5 von coros vom 12.08.2019, 20:12 Options
Hallo an alle,
im Prinzip ist das alles richtig. Allerdings wird eine Quittung über 500€ die Firma nicht akzeptieren, da eine Quittung nur bis zu einem bestimmten Betrag (zu DM-Zeiten waren es 100 €) ausgestellt werden können. Alles was darüber ist muss dann wieder als bzw. mit Rechnung sein. Man kann aber z.B. entsprechend viele Quittungen ausstellen, bis sie den Betrag von 500,- € abdecken, z.B. 20 Quittungen a' 50,- €.
Du kannst aber auch eine Rechnung ausstellen. Als Steuernummer verwendest Du Deine Steuernummer, die Du als Berufstätiger bereits beim Finanzamt hast und über die Du jedes Jahr Deine Einkommenssteuererklärung machst. Schau einfach mal auf Deine letzte Steuererklärung, dort ist diese aufgeführt.
Die Rechnung muss eine eindeutige Rechnungsnummer erhalten, so dass diese bei einer Prüfung identifizierbar ist .
Du darst nicht, wie bereits auch schon erwähnt, 19% Mehrwertsteuer ausweisen.
Du schreibst am Ende der Rechnung z.B. folgenden Text:
Da ich nach §19 USTG als Kleinunternehmer gelte, wird in dieser Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ganz wichtig, wie bereits auch schon erwwähnt, Du musst diese Einnahem bei Deiner nächsten Einkommenssteuer mit angeben, da es sonst Steuerhinterziehung wäre.
So viel von mir. Ich praktiziere das bereits seid Jahren so und bis jetzt hat sich das Finanzamt oder mein Steuerberater noch nie über diese Verfahrensweise muckiert.
MfG,
Oliver
Da hier der einzige Lohn für die Helfer eine Rückmeldung ist, wäre es nett, wenn Du
ein Feedback abgeben könntest, ob der Lösungsvorschlag Dein Problem gelöst hat.
Antwort 6 von Björn vom 13.08.2019, 21:40 Options
Hallo!
Danke für Eure Beiträge. Also versteuern will auf jeden Fall. Zumal ich auf Empfehlung schon den ersten "Folgeauftrag" habe. Vielleicht wird da ja eine regelmässige Nebentätigkeit draus.
Ich glaube aber ich habe noch keine Steuernummer. Bin grade erst im ersten Gesellenjahr und in der Lehre hab ich immer alles über den werksinternen Jahresausgleich zurückgekriegt. Normal würd ich also erst für 2007 eine erste Lohnsteuererklärung machen.
Mal schauen was das Finanzamt dazu sagt. Nach ein bisschen googlen scheint es so zu sein, dass die IT-Berater, die keine studierten Informatiker oder Ingenieure sind, automatisch als gewerblich einstufen und nicht als freiberuflich. Deshalb frage ich mich, ob ich die Leistung als Beratung bezeichnen soll, oder ob ich dieses Schlüsselwort vermeide. Wüsste aber auch nicht, was eine Alternative sein könnte. Vielleicht hat jemand ne Idee?
Antwort 7 von Teddy7 vom 14.08.2019, 09:02 Options
Alles, was nicht gewerbepflichtig ist und nicht als Handwerk gilt, kannst Du "privat" in Rechnung stellen. Programmierung und Beratung zählen zu "nicht gewerbepflichtig".
Wie oben bereits gesagt: auf die Rechnung muß Deine Steuernummer und keine Mehrwertsteuer - die Rechnung dann einfach als "gewerbliche Einkünfte" in der Steuererklärung angeben.
Vorteil eines Gewerbes: Du kann auch Kosten geltend machen.
Nachteil: Du mußt es von Deinem Arbeitgeber genehmigen lassen.
Gruß
Teddy