geschützen Namen als Nutzernamen registrieren
Hallochen,
dürfte ich mir zb einen geschützen Namen wie "Sony" oder "Windows" etc. als Nutzernamen registrieren oder vormerken lassen, um mich damit später in Foren einzuwählen, oder könnte es da Ärger mit Abmahnungen etc. geben (bitte mit Nennung der Paragraphen).
Herzlichen Dank Arthur
Zitat:
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Antwort 1 von ReneL vom 29.03.2019, 10:51 Options
ja, es wird Abmahnungen etc. geben
Antwort 2 von __arthur vom 29.03.2019, 10:59 Options
Sicher? Ich wollte mich nämlich unter dem geschützten Namen "Computermagic" in einem Forum anmelden und wurde abgewürgt, der Name sei schon vorgemerkt, in anderen Foren ist er schon sogar vergeben.
Ich will ja keinen Ärger machen, doch ich hätte den Namen schon gerne, zumal ich dafür ja sehr viel Geld in München beim Patentamt gelassen habe. Was soll ich tun?
Herzlichen Dank schon mal für die nette Antwort
Arthur
Antwort 3 von Mickey vom 29.03.2019, 10:59 Options
In
folgendem Beispiel hat es der Kläger zu einem Versäumnisurteil kommen lassen. Es kann aber auch ein Kläger auf die Idee kommen, so eine Klage durchzuziehen, wenn du also Geld und Zeit hast....
Gruss,
Mic
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