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Fragevon 09002 vom 01.02.2019, 20:41 Options

ALG II und Job über 15 Wochenstunden

Hallo, beziehe im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft ( 2 Erw. und 3 Kinder) Alg II und habe einen Job angenommen der über 15 Wochenarbeitsstunden beinhaltet. Nun konnte mein AG mir nicht das genaue Einkommen sagen, weil das nach Stückzahl u.s.w. geht. Bin mit meiner Bearbeiterin im Amt so übereingekommen, das ich mit der ersten Abrechnung zu ihr komme. Den ersten Lohn und Abrechnung erhalte ich um den 25. des Folgemonats rum. Jetzt mußte ich mit entsetzen feststellen, das ich für Februar keinen Cent vom ALG II-Amt bekommen habe, kein Schreiben und nix.
Telefonisch erreicht man dort auch keinen.
Können die mir einfach alles verweigern und was soll ich jetzt machen? Danke für eure Hilfe


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Antwort 1 von DerHenker vom 01.02.2019, 21:00 Options

Ja, die können einfach die Zahlungen nach Ermessen des Sachbearbeiters einstellen. Die unterstellen dir, dass du von deinem verdienst leben kannst, den gegenbeweiss musst du liefern. leg den einen zettel in briefkasten sich binnen drei tagen zu melden, da du sonst die arbeit einstellt. die werden reagieren... - eigentlich einstellen, aber das haben die ja schon gemacht... :(

trick: hol dir einen gewerbeschein und sprich mit dem arbeitgeber über die abrechnung gegen rechnung. das hat einen sehr grossen vorteil. du musst zwar monatlich abrechnen, aber über die rechnungen kannst du ja kleine teilbeträge einfordern, je nach bedarf. und erst am jahresende wird addiert und durch 12 geteilt. wenn du im feb 1000 verdienst und die auf die lohnsteuerkarte kriegst ist das arge-geld futsch. bei rechnungen nimmst du dir nur den gegenwert der geschäftskosten + freibetrag, und bingo du bekommst weiter geld von der arge. die beispielhaften 1000 kannst du dann also auf x monate nach persönlichem ermessen verteilen. :)

Antwort 2 von Primut vom 02.02.2019, 00:04 Options

Hi 09002,

scheinbar hättest du dich im Vorfeld richtig informieren müssen und nun etwas Pech gehabt!
Zitat:
Ja, die können einfach die Zahlungen nach Ermessen des Sachbearbeiters einstellen.

Stimmt nicht ganz, auch die Sachbearbeiter sind an alle entsprechende gesetzlichen Regelungen / Bestimmungen gebunden. Aber es ist tatsächlichg Ermessensfrage, ob du von Ihnen richtig über all deine Möglichkeiten und alle Bestimmungen informiert wirst. Meist nämlich nicht im geringsten. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren und dann evtl. den Bearbeiter auf entsprechende Bestimungen hinzuweisen.

Soweit ich informiert bin, sind 15 Wochenstunden die "magische Grenze" der Arbeitsagentur! Werden sie erreicht oder überschritten, so bedeutet das, du bist vollständiger Arbeitnehmer und somit nicht mehr ALGII - anspruchsberechtigt, da du ja der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst! Dieser Status bezieht sich nur auf die Arbeitszeit >= 15 h/Woche und nicht auf das erzielte Einkommen!
Arbeitest du weniger als 15 Wochenstunden, so wird dein Zusatzeinkommen nach bestimmten Sätzen / Freibeträgen mit dem ALGII verrechnet.

AW1 hat insofern Recht, dass es möglich ist, als ALGII - Empfänger einen selbstständigen (zb Gewerbeschein) Nebenerwerb auszuüben, allerdings nur mit weniger als 15 Wochenstunden; aber als Selbstständiger kannst du ja selbst definieren, wie lange du arbeitest!!!
Und auf Rechnungen kannst du ja einen Objektlohn statt einen Stundenlohn ausweisen.
Aber da hängst auch etwas mehr dran und du müsstest dich auch ausführlich sachkundig machen (Scheinselbstständigkeit , Finanzamt etc.)

Tip: Informier dich und überleg dir ein Konzept, wie das mit deinem AG (zumindest formell) mit weniger als 15 Wochenstunden laufen könnte und erkläre das deinem Fallmanager persönlich mit den Hinweis, dass die Absicht, mehr als 15 Wochenstunden zu arbeiten aufgrund kurzzeitiger Auftragsänderung deines AG's ein Irrtum war.

Gruß
    Primut

Antwort 3 von Strothi vom 02.02.2019, 08:59 Options

Moin,

schön schauriges Thema.
Ab 15 Std in der Woche nimmst du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf. Das berechtigt die Kommune oder den Landkreis, die Leistungen einzustellen. Du mußt dann jeden Monat die Abrechnung vorlegen.
Zweiter Knackpunkt ist der, das nur 165,-€ anrechnungsfrei sind, alles darüber hinaus wird mit möglichen ALG II (wenn noch ausgezahlt) verrechnet.
Des weiteren werden dir die Sachbearbeiter nicht von alleine erzählen, das du aus dem Bezug rausfällst, sobald du über 14,99 Std kommst.
Erkundige dich nach Aufwandentschädigungen wie z.B Verpflegungsmehrauwand und anteilige steuerfreie Fahrgeldmöglichkeiten (Unterschied zum pauschal nur durch den Arbeitgeber zu versteuerndes Fahrgeld, hier sind die Kilometer über 21 interessant, darunter gezahlte Fahrgelder sind pauschal versteuert). Aufwandsentschädigungen werden mit dem ALG nicht verrechnet.

Wenn du nochmehr Infos brauchst, wende dich einfach an Arbeitsloseninitiativen, die haben noch ein paar Tipps in der Tasche.
Die Aussage vom Henker ist übrigends so nicht richtig, das der Fallmanager nach eigenem Ermessen die Leistungen streichen darf. Es gibt zwar interne Anweisungen, so viel wie möglich zu sparen, aber nach Nasenfaktor darf es trotzdem nicht gehen.


Hol di good,
Strothi

Antwort 4 von Lydon vom 04.02.2019, 00:46 Options

Bei allen Fragen dieser Art:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Da werden sie geholfen

No Future!

Antwort 5 von bobbele vom 06.02.2019, 08:40 Options

Die 15-Stunden-Regelung gilt nur für ALG1. Ich bin selber ALG-2-Empfänger mit Minijob, arbeite 20 Stunden die Woche.
165 Euro anrechnungsfrei stimmt fast, es sind 160 Euro, bei einem 400-Euro-Job.
100 Euro generell, vom Rest 20 %. Aber auf 160 Euro kommst du auch nur, wenn du die 400 Euro "voll" machst.
Sind es mal nur 300 Euro, sind nur 140 Euro für dich, da 100 plus 20 %.

bobbele

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