Hi 09002,
scheinbar hättest du dich im Vorfeld richtig informieren müssen und nun etwas Pech gehabt!
Zitat:
Ja, die können einfach die Zahlungen nach Ermessen des Sachbearbeiters einstellen.
Stimmt nicht ganz, auch die Sachbearbeiter sind an alle entsprechende gesetzlichen Regelungen / Bestimmungen gebunden. Aber es ist tatsächlichg Ermessensfrage, ob du von Ihnen richtig über all deine Möglichkeiten und alle Bestimmungen informiert wirst. Meist nämlich
nicht im geringsten. Daher ist es sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren und dann evtl. den Bearbeiter auf entsprechende Bestimungen hinzuweisen.
Soweit ich informiert bin, sind 15 Wochenstunden die "magische Grenze" der Arbeitsagentur! Werden sie erreicht oder überschritten, so bedeutet das, du bist vollständiger Arbeitnehmer und somit nicht mehr ALGII - anspruchsberechtigt, da du ja der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst! Dieser Status bezieht sich nur auf die Arbeitszeit >= 15 h/Woche und nicht auf das erzielte Einkommen!
Arbeitest du weniger als 15 Wochenstunden, so wird dein Zusatzeinkommen nach bestimmten Sätzen / Freibeträgen mit dem ALGII verrechnet.
AW1 hat insofern Recht, dass es möglich ist, als ALGII - Empfänger einen selbstständigen (zb Gewerbeschein) Nebenerwerb auszuüben, allerdings nur mit weniger als 15 Wochenstunden; aber als Selbstständiger kannst du ja selbst definieren, wie lange du arbeitest!!!
Und auf Rechnungen kannst du ja einen Objektlohn statt einen Stundenlohn ausweisen.
Aber da hängst auch etwas mehr dran und du müsstest dich auch ausführlich sachkundig machen (Scheinselbstständigkeit , Finanzamt etc.)
Tip: Informier dich und überleg dir ein Konzept, wie das mit deinem AG (zumindest formell) mit weniger als 15 Wochenstunden laufen könnte und erkläre das deinem Fallmanager persönlich mit den Hinweis, dass die Absicht, mehr als 15 Wochenstunden zu arbeiten aufgrund kurzzeitiger Auftragsänderung deines AG's ein Irrtum war.
Gruß