Antwort 1 von rattazonk vom 22.08.2022, 01:44 Options
einfach nur langweilig
Antwort 2 von KJG17 vom 22.08.2022, 09:19 Options
Sowas ist doch einfach nur idiotisch. Müssen jetzt auch die Hessen um ihren Äppelwoi bangen?
Antwort 3 von Ralfman vom 22.08.2022, 09:28 Options
Ich hatte es gestern auch gelesen, selten so geschmunzelt, meiner Tochter gezeigt und bestellt.
Ich gebe Dir recht: Herrlich!
Ralf
Antwort 4 von Simser vom 22.08.2022, 09:38 Options
Zitat:
und bestellt.
Soweit ging die Freude dann bei mir doch nicht;
denn als ich sah, um was es da ging, hatte ich doch auch Verständnis für den Richter.
Aber erst ab dann!
Doch wenn man an dem Fall mal wieder realisiert, womit sich Gerichte beschäftigen müssen, wird mal wieder deutlich, wie weit Kapitalismus und Friedfertigkeit auseinanderstreben.
Aber ich glaube, das geht jetzt für hier zu weit.
Schönen Sonntag!
Antwort 5 von hans889 vom 22.08.2022, 10:07 Options
Schade, dass deutsche Richter keinen Humor haben, den sie zwar erkennen und würdigen, aber eben nicht haben. Durch dieses Urteil steht jetzt eine Klagewelle ins Haus. Die Regierungen von iNdonesien, iRak oder iRan können sich schon mal warm anziehen. In heimischen Gefilden geht es zuerst der eiDechse an den Kragen, dann der eiChe und der eiBe, gefolgt durch eine Klage gegen die Produzenten dieses ovalen Dinges, das manchen deutschen Frühstückstisch schmückt. Apple hat nämlich das Namensrecht auch für Dinge und Geräte des Haushalts festlegen lassen. Nicht umsonst ist das Apple-Logo ein angebissener Apfel: Paradiesische Zeiten kommen auf uns zu. Apple hat vom Baum der Erkenntnis gegessen!
Antwort 6 von Merlin59 vom 22.08.2022, 10:24 Options
In Deutschland ist halt das Recht proportional zu wirtschaftlicher Macht.
Antwort 7 von aufPott vom 22.08.2022, 10:36 Options
tach auch, das vielleicht einzige was hier strittig ist, der unverschämte preis für etwas plastik;-))
es ist normal, dass eine firma den eigenen namen schützen will.
dabei ist es egal, ob es ein weltkonzern oder einmannbetrieb ist.
mag sein, es war nur ein künstlerstreich, aber ganz abstreiten können die vertreiber nicht, dass mit der namensähnlichkeit ein ziel verfolgt wird.
abgesehen davon, wo ist die grenze und wie lange würde es dauern, bis einer auf die idee kommt und aiPott herausbringen wird.
das teil wird zufälligerweise dem urPott ähneln und fast das gleiche können.
habe fertig und mein akku ist leer;-)
Antwort 8 von KJG17 vom 22.08.2022, 11:23 Options
Moin,
das ist ja nicht der erste Apfelstreit vor Gericht.
Versuche z.B. mal in Deutschland einen Dienstleister rund um die Apfelprodukte zu finden der in seinem Namen irgendwelche Teile mit 'Verwechslungsgefahr' führt. Die gibt es nämlich aufgrund ähnlicher Abmahnungen, Klagen und Gerichtsbeschlüsse inzwischen nicht mehr, Beispiel "Apfelsupport.de" jetzt "Bugsupport.de".
Dabei gibt es genug Domains mit größerer Verwechslungsgefahr und Verwendung von Bezeichnungen, auf die Apple tatsächlich die Rechte hat. Aber in anderen Ländern sehen das die Gerichte vermutlich etwas anders als in Deutschland, wo schon eine klangliche Ähnlichkeit für solchen Unfug ausreicht.
Und wo liegt da eigentlich das Problem? Sind Apple und das Gericht aufgrund der Pisa-Studien tatsächlich der Meinung, dass jemand der im Internet nach "iPod" sucht dazu "eipott" eintippt?
Ob das unbedingt die beste Marketingstrategie für die eigenen Produkte ist und die Gemeinde der Apfelliebhaber vergrößert darf zumindest angezweifelt werden.
Gruß
Kalle
Antwort 9 von tomsan vom 24.08.2022, 09:02 Options
Herrjemine....
Der Pott fürs ein. Ei-Pott.... ich finde es witzig. Naja, aber die Anwalt/Abmahn-Abteilung von Apple will ja auch Beschäftigung haben.
Aber ob es wirklich nun den Absatz von Apple schadet, wenn man bei der Handysuche auf einen Eierbecher stösst?
Unnötig kleinkarriert.... aber Apple ist da nicht anderes als ander grosse Firmen.