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Fragevon Zyklon vom 02.08.2022, 22:28 Options

Kauf-DVD - Kein Verleihrecht

Hallo Wissende!

Ich habe mir gerade aus der örtlichen Bücherei AVATAR auf DVD ausgeliehen. In dieser Bücherei gibt es dutzende Filme, alte, neue, Kinderfilme, Krimis, Thriller, alle Genres ausser nackte Haut.

Wie kommt es eigentlich, dass Büchereien Filme auf DVDs ausleihen dürfen, wenn doch ausdrücklich obengenannter Hinweis vermerkt ist?

Ich darf darauf hinweisen, dass wir hier über schweizerische Büchereien, sogenannten "Bibliotheken" sprechen. Ist das in Deutschland auch so?

"Kein Verleihrecht , aber darfst ruhig für 14 Tage ausleihen. Gern auch mehrere, bis 5 Stück ist okeh..."


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Antwort 1 von Zyklon vom 02.08.2022, 22:30 Options

...muss noch hinzufügen, dass ich den grad am kopieren bin. Ist nach schweizerischer Rechtssprechung völlig in Ordnung -> private Nutzung.

Antwort 2 von supporter2010 vom 02.08.2022, 22:32 Options

Zitat:
Ich darf darauf hinweisen, dass wir hier über schweizerische Büchereien, sogenannten "Bibliotheken" sprechen. Ist das in Deutschland auch so?


Nee, hier in Deutschland heisst das Videothek. Meine Bücherei ist das Internet. ;-)

Antwort 3 von supporter2010 vom 02.08.2022, 22:37 Options

Dafür haben wir in Deutschland DE-Mail. Damit könnte man z.B. Herrn Kachelmann rechtsverbindlich zum Haftantritt einladen, falls die DE-Mail nicht vom ersten schweizer Server auf dem sie landet gelöscht wird.

Antwort 4 von Mikoop vom 03.08.2022, 07:40 Options

Hallo,

Auch in Deutschland gibt es CD / DVD in Büchereien zum leihen, kopieren ist dagegen verboten.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Büchereien einen entsprechenden Vertrag mit dem Rechteinhaber haben...

Gruss, Mikoop

Antwort 5 von KJG17 vom 03.08.2022, 09:20 Options

Moin,

zunächst ist mal zwischen 'Vermieten' und 'Verleihen' zu unterscheiden, eine Videothek vermietet gewerbsmäßig DVDs , eine öffentliche Bibliothek verleiht sie dagegen nur. Die entsprechenden Regelungen im UrhG unterscheiden sich für Deutschland, Östreich und Schweiz nicht wesentlich.

In beiden Fällen stehen dem Urheber Vergütungen zu, welche für Vermietung oder Verleihung in Deutschland nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können.

Die Regelung für öffentliche Bibliotheken in Deutschland sieht so aus, dass von Bund und Ländern eine pauschale Vergütung an die Verwertungsgesellschaften gezahlt wird, welche diese dann an die Verlage und Autoren zu gleichen Teilen ausschütten. Es können aber auch Einzelverträge abgeschlossen oder Lizenzen erworben werden welche das anders regeln.

Was im Vorspann der DVDs bzgl. 'Verleihung' angezeigt wird ist eigentlich nicht relevant da dies gesetzlich geregelt ist. Auf vielen DVDs wird deshalb hinsichtlich Verbreitung und Vervielfältigung nur noch ganz allgemein auf das jeweilige UrhG Bezug genommen.

Gruß
Kalle

Antwort 6 von Zyklon vom 03.08.2022, 20:56 Options

Hallo alle!

Vielen Dank für die Antworten, ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass eine Kleinstadt Lizenzen kauft oder sonstige Verträge abschliesst. Kann schon sein, vor allem in einem solch durchreglementierten Staat ist es nicht anders erklärbar. Ich werde beim Zurückbringen mal fragen und dann berichten.

Antwort 7 von KJG17 vom 03.08.2022, 21:25 Options

Hallo Zyklon,

ob die kleine Bibliotheksangestellte auch weiss wie das in der Schweiz läuft?

Sieh lieber mal hier nach -> Bibliothekstantieme

Gruß
Kalle

Antwort 8 von Zyklon vom 04.08.2022, 08:12 Options

Hallo Kalle!

Na DAS ist doch mal ein Link! Besten Dank, da bekommt THX doch gleich ne ganz andere Bedeutung :-) Vielen THX nochmal!

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