unfall in probezeit unter alkohol+ fahrerflucht
hatte einen unfall mit 0,68 promille befinde mich noch in der probezeit und begann fahrerflucht. Wie lange wird mein fs weg sein?
Antwort schreiben
Antwort 21 von bloedi vom 15.07.2022, 23:20 Options
Hallo Michael,
Zitat:
In der ehemaligen DDR (bin dort auch Auto gefahren) galt ein absolutes Alkoholverbot und es waren im Verhältnis zum damaligen KFZ-Bestand erheblich weniger Ünfälle unter Alkoholeinfluss als heute.
Ich bin in dem selben Staat aufgewachsen!
Auch ich habe die Null% Grenze erlebt, gut ich bin keine 60zig aber ich war dabei. :-)
Zitat:
Es ist ein absolutes NoGo sich als "Fahranfänger" unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen.
Und das dort hart durchgegriffen wird kann ich nur begrüßen.
Hier liegt doch der Hase im Pfeffer, er = auwinger hat eine Fehler begangen... wie ich das so von dir lese, hast du das nie getan! Finde ich noch immer sehr gut.
Du bist wohl wirklich der Meinung, wenn du nicht zur Disse (Diskothek) fährst, passieren auch keine Unfälle?
Michael, wie auch immer, ich denke auf dieses Thema werden wir uns nicht einigen.
Gruß und so...
Antwort 22 von bloedi vom 15.07.2022, 23:22 Options
@ all;
den Rest kläre ich per Pager... :-)
Antwort 23 von Juergen54 vom 15.07.2022, 23:36 Options
Hallo.
Viel wichtiger ist, du lernst aus diesem Fehler.
Leider entscheidet das Gericht wie lange der Schein weg ist.
MPU kommt sicher auch dazu.
Also eine konkrete Antwort kann dir hier keiner geben auf deine Frage.
Aber Kopf hoch, ich selbst hab auch Lehrgeld bezahlt.
LG Juergen
Ich verstehe die "Entrüstung" durchaus, von auwinger wurden wirklich fast alle Register gezogen. Wenn jemand so etwas in einem Forum postet, dann ist das doch klar wie das Amen in der Kirche das solche Reaktionen kommen werden. Das muss sowohl dem Threadersteller als eig. auch euch klar sein. Und klar ist auch das jeder mal Fehler macht. Aber das hier ist schon weit mehr als "nur" ein Fehler gewesen.
Zitat:
Anti schrieb am 15.07.2010 um 22:04 in A12:
bei dir ist es nur dumm gelaufen ;-)
Dumm gelaufen? Alleine für diesen Spruch sollte man DIR den FS entziehen, falls Du einen hast! "Dumm gelaufen" bei Alkohol in der Probezeit plus Unfall plus Fahrerflucht? Da fällt mir nichts mehr ein... Bei solchen Aussagen wäre ich doch dafür, den Erwerb eines FS von einer Prüfung auf Rechtsempfinden und anderer sozialer Grundvoraussetzungen abhängig zu machen.
@auwinger
Wie lange der FS weg ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber wie die Kollegen schon schrieben wird das teuer in jeder Hinsicht. Ich bin mir ziemlich sicher das hier zumindest auch eine MPU anstehen wird. Alles weitere am besten mit Deinem Anwalt klären, den wirst eh brauchen. Dein "Glück" im Unglück war, dass es "nur" Sachschaden gab, sonst sähe es "vermutlich" äusserst düster aus den FS jemals wieder zu kriegen.
Antwort 25 von nighty vom 16.07.2022, 13:12 Options
hi all :-)
es mangelt sehr an verstaendnis und lernfaehigkeit von beiden seiten :-)
alle kritiker fahren in der stadt 70,womit es unmöglich ist eine gefahrenbremsung zu vollziehen,stadtring aehnliches verhalten
da muesste doch glatt 90% der autofahrer ihren fuererschein abgeben
ich wuerde allen beteiligten vorschlagen ,ihr rechtsempfinden auf neutralen gedankengut etwas aufzupolieren :-))
gruss nighty
Antwort 26 von KJG17 vom 16.07.2022, 14:21 Options
Hallo,
Zitat:
Wie lange wird mein fs weg sein?
Der jetzige FS vermutlich für immer.
Die s. g. "relative Fahruntüchtigkeit" beginnt schon bei 0,3 %o, wer damit selbst einen Unfall baut wird vor Gericht i.d.R. als absolut fahruntüchtig eingestuft werden, was neben Geldstrafe und Punkten auch Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von mindestens 1 Jahr bedeutet. Der jetzige FS wird geschreddert.
Weiter geht es zum entsprechenden Zeitpunkt mit Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, welchem je nach Ergebnis einer MPU stattgegeben wird oder nicht. Dann Fahrschule mit vollem Programm und bei bestandener Prüfung gib es einen neuen FS mit 2 Jahren Probezeit. Dazu kommen dann nochmal zwei Jahre Probezeitverlängerung für die jetzige Alkoholfahrt, also insgesamt 4 Jahre absolutes Alkoholverbot beim Fahren.
Die Höhe der Geldbuße für das Fahren unter Alkohol wird irgendwo zwischen 500 und 1500 Euro liegen und dazu kommt dann bestimmt auch noch eine Geldbuße für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Wenn es deine finanziellen Möglichkeiten nicht zulassen diese Geldbußen aufzubringen kann ganz oder teilweise auch unentgeltliche Sozialarbeit angeordnet werden, dabei gilt 1 Tagessatz = 8 Sozialstunden. Das könnte u.U. bedeuten, dass du während der gesamten Sperrfrist jedes Wochenende einen Tag 'Dienst' hast.
Wenn du die ganze Sache schon bei der Polizei gestanden und unterschrieben haben solltest, wird es vermutlich keine Gerichtsverhandlung sondern einen Strafbefehl mit Widerspruchsfrist geben.
Gruß
Kalle
Antwort 27 von tomsan vom 16.07.2022, 14:37 Options
...war hier neulich schon mal so n Thread?
Oder irre ich mich... zu warm...?
Antwort 28 von Trolly vom 16.07.2022, 15:09 Options
Zitat:
Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht.
Ich hab doch nur meine ehrliche Meinung zum Fragesteller
geschrieben und
Deine Meinung interessiert aber niemanden. Er hat klar nach den zu
erwartenden Strafen per StVO gefragt (auch wenn man das in einer
Minute ergoogeln kann, aber whatever). Welche Krankheiten du ihm an
den Hals wünscht, gehört aber definitiv nicht dazu.
Wenn du deine Meinung zu verschiedenen Themen ablassen willst,
dann mach das in anderen Foren; davon gibt's ja schließlich genug.
Antwort 29 von Tux vom 16.07.2022, 15:20 Options
@KJG17 (Antwort 26):
Du vergisst bei deinen Ausführungen die Fahrerflucht. Das ist ein Straftatbestand, § 142 StGB und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße geahndet.
Eine Quelle dafür
Antwort 30 von Loewenzahn vom 16.07.2022, 17:15 Options
10% aller unfälle passieren unter alkoholeinfluss, richtig?
den anderen 90% würde ich den fs entziehen.
und zu euch aus den neuen ländern, mit was seid ihr denn gefahren in den 60gern? schwalbe? ;-)
Antwort 31 von KJG17 vom 16.07.2022, 17:18 Options
@Tux,
da irrst du dich leider, sieh mal in deinem Link
Zitat:
Fahrerflucht... unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort .
Gruß
Kalle
Antwort 32 von Tux vom 16.07.2022, 19:06 Options
@KJG17:
Etwas weiter unten in besagtem Wikipedia-Artikel steht das Folgende:
Zitat:
In Deutschland kommt § 142 StGB zur Anwendung, der da lautet:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daraus habe ich meinen Beitrag abgeleitet.
Antwort 33 von nighty vom 16.07.2022, 21:01 Options
hi all :-)
in verantwortungsloser gier verdient vaterstaat unsummen am alkoholverkauf
alkohol MUSS verboten werden
der verursacher muss bekämpft werden und das ist der staat,die zitternde allmacht mit selbstgerechten gesetzen die jeder menschlichkeit entgegenwirken
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
zitat
Mahatma Gandhi
gruss nighty
Antwort 34 von Bigitte vom 16.07.2022, 21:57 Options
Zitat:
verdient vaterstaat unsummen am alkoholverkauf
und das ist gut so, ich möchte ja weiterhin pünklich zum monatsende mein gehalt überwiesen haben.
Antwort 35 von sam222 vom 20.07.2022, 07:23 Options
.....für das ein ähnliches Vergehen (0,7etwas und ich habe die Polizei später selbst informiert) war mein Fs 4 Monate zu Sevicearbeiten eingeschickt.....allerdings war das 1979...................................................................................................................Wichtig ist nur dabei, daß Du daraus etwas gelernt hast.Egal ob Dein Fs jetzt 3,6 oder 12 Monate eingezogen wird.