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Fragevon auwinger vom 15.07.2022, 18:19 Options

unfall in probezeit unter alkohol+ fahrerflucht

hatte einen unfall mit 0,68 promille befinde mich noch in der probezeit und begann fahrerflucht. Wie lange wird mein fs weg sein?


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Antwort 1 von _LOL_ vom 15.07.2022, 18:26 Options

ich hoffe, für immer
solchen Leuten gehört auf Lebenszeit das Führen jeglicher Fahrzeuge verboten

Antwort 2 von depo50 vom 15.07.2022, 18:42 Options

Zitat:
hatte einen unfall



Tote? Verletzte? Höhe des Schadens?

Am besten fragst Du Deinen Anwalt, den brauchst Du auf jeden Fall.


Gruß

Antwort 3 von auwinger vom 15.07.2022, 19:19 Options

nein es wurde keiner verletzt
fremdschaden liegt bei 1500 euro

Antwort 4 von Lutz1965 vom 15.07.2022, 19:26 Options

Antwort 5 von auwinger vom 15.07.2022, 19:30 Options

ja das ist mir klar
aber wie lange wird der fs weg sein??

Antwort 6 von kasipoasi vom 15.07.2022, 19:56 Options

Moin!
Du wirst hier im Forum keine rechtsverbindliche Auskunft erhalten - der Hinweis auf anwaltlichen Rat bringt da schon eine ganze Menge.
kasi

Antwort 7 von auwinger vom 15.07.2022, 20:01 Options

ich möchte auch keine rechtsverbindliche auskunft
will nur eine meinung hören
bitte um antwort

Antwort 8 von kasipoasi vom 15.07.2022, 20:10 Options

Hier noch mal was zum Lesen
kasi

Antwort 9 von depo50 vom 15.07.2022, 20:55 Options

Je nach Unfallhergang und Gesamtlage kann alleine die Fahrerflucht einen Führerscheinentzug!!!! hervorrufen und da Du auch noch der 0 Promille Grenze unterliegst, solltes Du Dich schon mal mit dem ÖNV vertrautmachen. Deine Versicherung wird Dich in Regess nehmen und ihre Kosten zurück fordern.

Gruß

Antwort 10 von Strauss vom 15.07.2022, 21:53 Options

Hi

Zitat:
aber wie lange wird der fs weg sein??


Mach dir mal keine Sorgen !
Die zuständigen Behörden werden dich rechtzig und umfassend informieren.
Falls du noch das Glück haben solltest und widererwartent den Führerschein noch zu besitzen, dann geniese die Zeit.
Soll schnell wirst du nicht wieder in den Genuß kommen, offiziell ein Fahrzeug zu führen.

Mfg Micha

PS: scheinbar hast du bei der Verteilung von Verstand gefehlt zu haben !

Antwort 11 von Merlin59 vom 15.07.2022, 22:04 Options

Zitat:
Je nach Unfallhergang und Gesamtlage kann alleine die Fahrerflucht einen Führerscheinentzug!!!! hervorrufen und da Du auch noch der 0 Promille Grenze unterliegst, solltes Du Dich schon mal mit dem ÖNV vertrautmachen. Deine Versicherung wird Dich in Regess nehmen und ihre Kosten zurück fordern.

Das würde mich doch sehr freuen!!!

Der Führerschein dieses Zeitgenossen sollte auf Lebenzeit weg sein - für Alkohol am Steuer gibt's weder Verständnis noch irgendeine Entschuldigung, genauso wenig für die Fahrerflucht.

Entweder ist auwinger nicht reif genug zum Führen eines KFZ oder einfach nur dumm und ignorant - und beides darf nicht auf den Straßenverkehr losgelassen werden. Ich hoffe, er bekommt nie wieder die Gelegenheit für eine Wiederholung.

mfg
Merlin

Antwort 12 von Anti vom 15.07.2022, 22:04 Options

deine frage kann ich nicht beantworten, aber glaube mir, jeder wirklich jeder der dich hier verurteilt war früher der schlimmste und der rest ist auch schon unter alkohol gefahren.
bei dir ist es nur dumm gelaufen ;-)

Antwort 13 von Merlin59 vom 15.07.2022, 22:25 Options

Ja nee, is klar. Und wenn noch ein Kind dazwischen gestanden hätte, wäre es halt nur "noch dümmer gelaufen"..., gell?

Antwort 14 von bloedi vom 15.07.2022, 22:29 Options

@ all...

ich bin auch der Meinung, jeder begeht mal einen Fehler, die einen werden halt erwischt und die anderen (ich nenne sie mal Klugscheißer) eben nicht.

Er wird schon seine gerechte Strafe (siehe unseren Wettergott) erhalten.
Ob diese gerechtfertigt ist, steht meiner Meinung nach auf einem anderen Blatt.
Es war außerdem nicht seine Frage, was Ihr ihm sehr gerne an den Hals wünschen würdet.

Also immer ganz geschmeidig durch die Hose atmen... der nächste Polizist könnte Eure (natürlich ehrlich) erworbene Software prüfen, ob sich da nicht doch ein Key - Generator zu finden lässt...

ich spare mir dies mal die Signatur, immer erst an die eigene Nase fasse...©

Antwort 15 von Strauss vom 15.07.2022, 22:40 Options

Hi

Zitat:
erworbene Software prüfen, ob sich da nicht doch ein Key - Generator zu finden lässt...


Hast Du Kinder ???

Wenn ja, dann hoffe ganz stark, das diese niemals im Straßenverkehr auf solch einen (oder auch zugegifften) Autofahrer treffen.

Mfg Micha

PS: Pass immer schön auf, das dir der Keygenrator nicht über den Fuss fährt !

Antwort 16 von Anti vom 15.07.2022, 22:45 Options

@strauss, du hast nichts aber auch gar nichts verstanden oder willst das nicht.

Antwort 17 von Massaraksch vom 15.07.2022, 22:48 Options

Zustimmung zu Antwort 14. Diese Großversammlung der selbstgerechten Entrüster hier finde ich auch völlig daneben.
Ich glaube, die würden am liebsten die Scharia einführen wollen.

mfg, Massaraksch

Antwort 18 von bloedi vom 15.07.2022, 22:56 Options

Hallo Michael,

sicher habe ich Kinder, mehr als du freiwillig mit ins Freibad nehmen würdest.
Du bist noch nie mit einem Bier zu viel gefahren... das ist ja zu löblich, oder du bist nicht ehrlich...
Wie auch immer, mein Sohn wurde in der ersten Klasse von einem Smart angefahren, du wirst es nicht glauben, die Frau war nüchtern! Ich konnte es selbst kaum glauben... Jetzt kommt das Unglaubliche, er mein Fleisch und Blut hat die Straßenseite unverhofft gewechselt. Und in der Schultasche eine (geklaute) Moorhuhn CD.

Man man man...
PS: Dieser Junge Mann wird dieses Jahr 15 und es geht Ihm blendend.
PSS: Wer im Glashaus sitzt... usw.

Antwort 19 von Strauss vom 15.07.2022, 23:04 Options

Hi

Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht.

Ich hab doch nur meine ehrliche Meinung zum Fragesteller geschrieben und verurteile aufs schärfste die "Verharmlosung" eines solchen Verhaltens.
Da könnt ihr von mir denken was ihr wollt.

Ihr könnt mir ruhig glauben, das ich schon reichlich Elend im Zusammenhang mit Alkohol gesehen hab.

Und kommt jetzt bitte nicht mit "0,68 Promille ist doch noch nichts" oder solchen Sprüchen.
Wo hört dabei der Spass auf und wo fängt der Ernst an.
Fakt ist eins:
Es ist ein absolutes NoGo sich als "Fahranfänger" unter Alkoholeinfluss ans Steuer zu setzen.
Und das dort hart durchgegriffen wird kann ich nur begrüßen.

Und hier Straßenverkehrsgefährdung mit Softwarepiraterie zu vergleichen geht überhaupt nicht.

Ich muss aber auch dazu sagen, das es uns in Deutschland auf diesem Gebiet auch nicht einfach gemacht wird (Lobbyisten sei Dank).
In der ehemaligen DDR (bin dort auch Auto gefahren) galt ein absolutes Alkoholverbot und es waren im Verhältnis zum damaligen KFZ-Bestand erheblich weniger Ünfälle unter Alkoholeinfluss als heute.

Also, verurteilt nicht diejenigen, die ehrlich ihre Meinung zum Thema sagen.

Mfg Micha

Antwort 20 von Strauss vom 15.07.2022, 23:07 Options

Hi

Zitat:
sicher habe ich Kinder, mehr als du freiwillig mit ins Freibad nehmen würdest.


Ich biete mal 3 an (12, 10 und 6 Monate)

Mfg Micha

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