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TabellenkalkulationTabellenkalkulation

Fragevon coros vom 15.03.2022, 09:13 Options

Lösung

Berechnung eines durchsnittlichen Prozentwerts?!?

Hallo Leute,

heute benötige ich mal Eure Hilfe.

Zur Erklärung: Ich habe eine bestimmte Anzahl an Wohnungen. Ein Teil der Wohnungen hat eine Altbauabschreibung von 2% und ein Teil der Wohnungen hat eine Altbauabschreibung von 2,5%. Nun möchte ich die durchschnittliche Altbauabschreibung in % für die gesamten Wohnungen errechnen.

Als Beispiel:
Anzahl Wohnungen: 10 Stück
davon: 6 Stück mit 2% Altbauabschreibung
und: 4 Stück mit 2,5% Altbauabschreibung
Gesamtsumme der Wohnungen: 100.00,00 €

Hier mal mein Lösungsweg:
Ich habe zuerst den prozentualen Anteil der Wohnungen für 2% und 2,5% Altbauabschreibung an 10 Wohnungen errechnet. Bei 6 Wohnungen sind das 60% und bei den 4 Wohnungen sind das 40%. Dann habe ich ausgerechnet, wieviel das an Summe bei 100.000 € mit den Abschreibungen ist. Bei 2% sind das 1.200 € (Formel = Gesamtsumme * prozentualer Anteil der Wohnungen / 2 % Altbauabschreibung) und bei den 2,5% sind das 1.000 € (Formel = Gesamtsumme * prozentualer Anteil der Wohnungen / 2,5 % Altbauabschreibung). Mit diesen beiden Gesamtsummen, also 1.200 € und 1.000 €, habe ich nun die durchschnittliche Altbauabschreibung (Formel = Summe 2% + Summe 2,5% / Gesamtsumme für die Wohnungen) errechnet und erhalte eine durchschnittliche Altbauabschreibung von 2,2%.

Meine Frage nun, habe ich das richtig gelöst oder mache ich dort irgendwo einen Fehler. Ich habe Euch mal zur Verdeutlichung eine Beispieldatei erstellt, die man sich unter

http://www.excelbeispiele.de/beispiele_supportnet/Beispielberechnun...

herunterladen kann.

Danke Euch für die Unterstützung.

MfG,
Oliver
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit.


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Antwort 1 von KJG17 vom 15.03.2022, 09:46 Options

Hallo Oliver,

das wird so nichts, du musst den durchschnittlichen Prozentsatz über die Abschreibungsbeträge der einzelnen Wohnungen ermitteln (Stichwort "Gewichtetes Mittel") denn sie werden ja kaum alle den gleichen Wert haben.

Die Summe der Abschreibungen teilst du dann durch die Summe der Wohnungswerte und erhältst so den durchschnittlichen Prozentsatz, den du so lange auf die Summe der Wohnungswerte anwenden kannst, wie sich dort keine Veränderungen hinsichtlich Wert oder Anzahl ergibt.

Deine Tabelle wirst du natürlich so gestalten, das das neue gewichtete Mittel des Abschreibungssatzes bei Veränderungen am Wohnungsbestand automatisch ermittelt wird.

Gruß
Kalle

Antwort 2 von rainberg vom 15.03.2022, 10:28 Options

Hallo Oliver,

hatte auch an eine Einzelaufschlüsselung, wie von Kalle vorgeschlagen, gedacht.

Das sieht dann so aus.

Wenn Du Deine Prozentsätze verwendest, stellst Du fest, dass Deine Rechnung stimmt.
Mein Beispiel ist eben nur flexibler

Gruss
Rainer

Antwort 3 von KJG17 vom 15.03.2022, 10:34 Options

Der o.a. Link korrigiert ;0)

Gruß
Kalle

Antwort 4 von rainberg vom 15.03.2022, 10:39 Options

Hallo Kalle,

danke für die Korrektur.

Noch eine Korrektur meinerseits.
Habe gerade gesehen, dass der Mittelwert in meinem Beispiel die falsche Dimmension hat, bitte ändern in %

Gruss
Rainer

Antwort 5 von coros vom 15.03.2022, 10:59 Options

Hallo Ihr beiden!

Danke für die Antworten.

Wenn ich Kalles Antwort richtig verstanden habe, muss ich für jede Wohnung den Betrag je Wohnung aus dem Preis der Wohnung errechnen und dann ins Verhältnis zur Gesamtsumme aller Wohnungen stellen. Sehe ich das richtig?

Rainers Antwort ist ja im Prinzip die Gleiche wie meine, bis auf dass die Werte der einzelnen Wohnungen aufgeführt werden, was bei mir eigentlich nicht benötigt wird, da es nur 2 Abschreibungen (2% und 2,5%) gibt. Also ist die Lösung eigentlich dann auch verkehrt oder sehe ich das falsch?

Gruß,
MfG,
Oliver
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Antwort 6 von KJG17 vom 15.03.2022, 11:06 OptionsLösung

Lösung
Hallo Oliver,

auch Rainers Berechnung setzt voraus, dass alle Wohnungen den gleichen Wert haben, ich hab sie mal um meinen Berechnungsvorschlag ergänzt, damit es etwas deutlicher wird, was ich meine. --> Klick

Gruß
Kalle

Antwort 7 von coros vom 15.03.2022, 11:15 Options

Hallo Kalle,

danke Dir für Deine Antwort. genau das meinte ich mit meiner Nachfrage aus AW5. Ich muss also für jede Wohnung bzw. für die Wohnungen, die unter die gleiche Abschreibung fallen die Summe errechnen und dann zur Gesamtsumme rechnen.

Danke für die Antworten. Die Aufgabe kann dann als gelöst angesehen werden.

MfG,
Oliver
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