Ebay: Käufer zahlt nicht, behauptet aber, er hätte gezahlt... :-(
Hi,
'ne Frage an euch:
Wie könnte man gegenüber einem Käufer reagieren, der auf sämtliche Anfragen immer wieder behauptet, er hätte den Auktionsbetrag bereits überwiesen, was aber nicht stimmt?
Vereinbart war Überweisung, auf meinem Konto ist devinitiv nichts von ihm eingegangen...
Grüße
Antwort schreiben
Antwort 1 von der-bettler vom 30.07.2021, 21:49 Options
um ein screenshot bitten (wenn er online banking hat ^^)
wo die überweisung zu sehen ist
dann könnt ihr sehen ob er sich bei der nr eventuell vertippt hat etc
mfg der-bettler
Antwort 2 von Kachelmann vom 30.07.2021, 21:54 Options
Upps, sorry, das hatte ich vergessen: Ich bat um eine Kopie der Überweisung, wobei er auf die Frage weder antwortet, geschweige denn eine Kopie schickt.
10 Tage sind bereits seit der Auktion vergangen, sollte man eBay benachrichtigen?
Antwort 3 von Bay72 vom 30.07.2021, 22:00 Options
Um welchen Artikel geht es denn überhaupt,
und hast du ihn bereits versendet?
Screenshot von Onlinebanking oder Überweiung ist Blödsinn,
das fälscht man in nullkommanix ;)
Antwort 4 von KJG17 vom 30.07.2021, 22:21 Options
Hallo,
ich hatte mal Zoff mit einem Verkäufer wegen einer angeblich nicht erfolgten Überweisung. Alle Überweisungsangaben sttimmten mit seiner übermittelten Bankverbindung überein, da musste nichts 'gefälscht' werden. Nach etwa 2 Wochen Ärger gab er dann kleinlaut zu, dass er den Fehler machte, als er in seinen Daten eine neue Bankverbindung eingegeben hat. Solange dauerte es nämlich, bis die nicht ausführbare Überweisung wieder bei mir landete. ;0)
Also kontrolliere auch mal, ob du ihm überhaupt die korrekten Angaben zugeschickt hast.
Gruß
Kalle
Antwort 5 von der-bettler vom 30.07.2021, 22:24 Options
Zitat:
Screenshot von Onlinebanking oder Überweiung ist Blödsinn,
das fälscht man in nullkommanix ;)
nur um rauszufinden ob er eine zahlendreher drin hat, nicht um sicherzugehen das er überwiesen hat
dafür hat man seine eigenen kontoauszüge ^^
mfg der-bettler
Antwort 6 von Bay72 vom 30.07.2021, 22:32 Options
Hallo "der-bettler",
auch wenn ich kein EBAY-Stammkunde bin...
Zahlendreher hin oder her, aber
Zitat:
Ich bat um eine Kopie der Überweisung, wobei er auf die Frage weder antwortet, geschweige denn eine Kopie schickt.
Naja, vielleicht ist der Käufer gerade in Urlaub :))
Aber ich persönlich würde nach
10 Tagen schon über eine Ebay-Benachrichtigung nachdenken
Antwort 7 von Kachelmann vom 30.07.2021, 23:07 Options
An einem Zahlendreher bei meiner eigenen Kontonummer kann es nicht liegen, denn die richtigen Angaben stehen in meinem Formular, das der Käufer einsehen kann. Schließlich haben nach ihm bereits weitere Käufer problemlos zahlen können/bezahlt.
Wenn dieser Käufer nun selbst falsch abgelesen hat, aber nichts überweist, obwohl ich ihn auf den ausstehenden Betrag wiederholt hingewiesen habe und er zudem keinen Beweis seiner angeblichen Überweisung bringt, so denke ich doch, dass er die Ware nicht mehr will (immerhin geht es um knapp 100 Euro) und nicht genug Courage besitzt, mir das zu sagen, man könnte ja darüber reden...
Mir scheint fast, dass ihm als "97%-iger" eine negative Bewertung Wurst ist... :(
Antwort 8 von Hooker vom 31.07.2021, 01:01 Options
Benachrichtige ebay. Die schicken ihm dann eine Zahlungsaufforderung. Geht nach einer vorgegebenen Zeit (ich weiß nicht, wie lange) kein Geld bei dir ein, beantrage bei ebay eine Gutschrift deiner Verkäufergebühr.
Daraufhin bekommt der säumige Käufer von ebay eine Verwarnung - und im Wiederholungsfall droht ihm der Ausschluß bei ebay - endgültig!
Antwort 9 von K2R-Zeckenspray vom 31.07.2021, 01:28 Options
Zitat:
...droht ihm der Ausschluß bei ebay - endgültig!
Neues Pseudonym, neues Spiel...
Argerlich sind bei solchen Typen Zeit und Aufwand für eine misslungene Auktion.
Antwort 10 von Mikoop vom 31.07.2021, 07:54 Options
Hallo,
Melde eine Unstimmigkeit an eBay, 8 Tage hat dann der Käufer Zeit zu reagieren, danach wird er verwarnt.
Du erhältst dann deine eBay Gebühren zurück, wenn der Käufer nicht zahlt...
Gruss, Mikoop
Antwort 11 von Lutz1965 vom 31.07.2021, 09:29 Options
Hallo
wenn er es wirklich nicht will, dann kannst Du nach ein paar tagen den Artikel an einen "Unterliegen Bieter" anbieten....sofern es kein Sofortkauf oder nur ein Bieter war.
Gruss
Lutz
Antwort 12 von Hooker vom 31.07.2021, 10:03 Options
Zitat:
Neues Pseudonym, neues Spiel.
So einfach ist das nicht. Afaik verlangt ebay bei der Neu-Anmeldung die Zusendung einer Ausweiskopie auf dem Postweg.
Antwort 13 von Lutz1965 vom 31.07.2021, 10:12 Options
Und wenn der Käufer das zum erstmal gemacht hat, passiert eh nix....nur eine Verwahnung von eBay und evtl. eine negativ Bewertung vom Verkäufer.
Antwort 14 von K2R-Zeckenspray vom 31.07.2021, 10:56 Options
Zitat:
So einfach ist das nicht. Afaik verlangt ebay bei der Neu-Anmeldung die Zusendung einer Ausweiskopie auf dem Postweg.
Name, Adresse, nix Ausweiskopie. Fakt.
Beim 2. mal: Name der Schwester, des Bruders, des Kumpels, wenn nicht den eigenen, Gefällikeitsadresse etc., mit Ebay werden keine Hochsicherheitskontrakte geschlossen.
Antwort 15 von XJ12 vom 31.07.2021, 11:41 Options
@K2R-Zeckenspray
Zitat:
Name, Adresse, nix Ausweiskopie. Fakt.
Beim 2. mal: Name der Schwester, des Bruders, des Kumpels, wenn nicht den eigenen, Gefällikeitsadresse etc., mit Ebay werden keine Hochsicherheitskontrakte geschlossen.
Identitätsnachweisung für die Anmeldung.
Wenn wir anhand der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse nicht Ihre Identität prüfen können, weil uns das Verifizierungsverfahren Ihres Internetdienstanbieters nicht bekannt ist, werden Ihre Anmeldedaten über die Schufa geprüft.
Kannst du bei Ebay nachlesenXJ12
Antwort 16 von donossi vom 31.07.2021, 12:14 Options
Als ich mich im letzten Jahrhundert (naja, ka, wann es genau war) bei Ebay angemeldet habe, musste man noch z.B. eine Web.de Mailadresse angeben, da web.de eine Identitätsprüfung gemacht hatte. Mit nem Brief zum unterschreiben und zurückschicken.
Weiterhin kann man über Ebay als Verkäufer glaube ich, keine negativen Bewertungen mehr abgeben.
Gruss
donossi
Antwort 17 von K2R-Zeckenspray vom 31.07.2021, 12:37 Options
Zitat:
Identitätsnachweisung für die Anmeldung
.Wenn wir anhand der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse nicht Ihre Identität prüfen können, weil uns das Verifizierungsverfahren Ihres Internetdienstanbieters nicht bekannt ist, werden Ihre Anmeldedaten über die Schufa geprüft.
Kannst du bei Ebay nachlesen
Der Internetanbieter bekommt irgendeine Adresse mit irgendeinem Namen, die nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Identität zu tun haben muß. Die gleiche Identität bekommt Ebay mitgeteilt und es gibt keinen Grund für Ebay, an dieser Identität zu zweifeln bzw. die Schufa zu Rate zu ziehen. Und, wie gesagt, Gefälligkeitsadressen und/oder eine "tatsächliche Gefälligkeits-Identität" des Kumpels im Geiste solcher Machenschaften.
Ich weise im Übrigen schon im Auktionsangebot interessierte Käufer darauf hin, daß nach 14 Tagen ohne Zahlungseingang trotz zweimaliger Aufforderung per eMail eine Meldung an eBay geschickt wird.
Antwort 18 von XJ12 vom 31.07.2021, 13:03 Options
Dreh- und Angelpunkt ist § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay, der sich mit "Sanktionen" Widerruf und Kündigung"beschäftigt". Wer sich bei eBay als Mitglied registrieren lässt, muss automatisch die AGB einschließlich der eBay-Grundsätze akzeptieren und schließt nur auf dieser Basis einen Nutzungsvertrag mit dem Onlineauktionshaus. Diese Grundsätze gehören damit zum Vertragsinhalt und bestimmen die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen beider Vertragspartner.
Im übrigen kann eBay, je nach Schwere des Verstosses, von der Löschung einzelner Angebote bis hin zur fristlosen Sperrung eines Mitgliedes verschiedene Maßnahmen gegen Mitglieder ergreifen: Löschung von Angeboten, Verwarnung des Mitgliedes, Beschränkung der eBay-Nutzung, Vorläufige Sperrung des Mitgliedes, Entgültige Sperrung des Mitgliedes.
Über die AGB können folgende Verstösse zur entgültigen Sperre führen: Wiederholt negative Bewertungen, Angabe falscher Kontaktdaten,.Übertragung des Mitgliedskontos auf andere, Schädigung anderer eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße und das Vorliegen eines anderen wichtiges Grundes
Nach der Sperrung scheidet eine Neuanmeldung unter einem anderen Namen oder über Dritte aus, da nach einem Abgleich der Adress- oder Bankdaten schnell wieder eine neue Kündigung droht. Wie das Landgericht Berlin am 28.12.2004 urteilte, berechtigt die Neu-Anmeldung über die Ehefrau als Strohfrau bei eBay ohnehin nur wieder zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung.
Man könnte auch von Betrug reden.
XJ12
Antwort 19 von K2R-Zeckenspray vom 31.07.2021, 13:29 Options
Zitat:
Man könnte auch von Betrug reden.
Ja aber!
Antwort 20 von Hooker vom 31.07.2021, 13:50 Options
Zitat:
Man könnte auch von Betrug reden.
Stimmt.
@ K2R-Zeckenspray:
Verräts du mir deinen ebay-Mitgliedsnamen?
Dann kann ich dich auf meine schwarze Liste setzen.