(nich verschuldete) Beulen in Nachbars Auto.... Versicherung? Klage?
Hallo Leute,
ein Nachbar nervt: hat in seiner alten Schüssel Beulen endeckt, die wie er meint, vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen kommen sollen.
Nur bin ich zum einen nicht bewusst, dass ich gerade hinten (Hintertür ist der Schaden) so aufmachen würde (eher ja wohl vorne/Fahrer). Zum anderen stimmt weder die Höhe (Tür würde höher treffen. Sieht nur blöd aus, dass ich gerade Reifen gewechselt habe...), noch die Position bei der Länge (viel zu weit hinten. Müsste halb draussen stehen und dann hinten Tür aufmachen. Blödsinn!)
Er präsentiert eine "nachbarschaftliche" Lösung von Kostenvoranschlag von über 1.000,- Euro(!). Klare Fall von Abzocke für seine alte Kiste, die er verkaufen will.
Mein Versicherungsmakler meint, das es in seinen Augen auch Abzocke sei, aber tippt das es durchkommen würde. Gutachter kommt für die Somme wohl nicht.
Tja, nun zum "Problem":
(A) Wenn ich es Versicherung einreiche, wir die es zwar regeln. Würde aber beim nächsten Schaden wieder von meinen 30% hochgestuft werden; und auch für Jahre hochgestuft bleiben.
(B) Für die Versicherung mein Statement so schreiben das ich mir Null Schuld bewusst bin und es nach Abzocke aussieht (die aber evtl duchkommt).
(C) Alternativ kann ich es auf eine Klage ankommen lassen. Fühle mich zwar im Recht, nur kann es auch nach hinten losgehen.... dann Anwalt/Gericht/Schaden zu meinen Lasten?
Was meint ihr?
Speziell, wie würde es mit Gerichtskosten aussehen?
Gruss/Tomsan
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Hi
Wenn du dir sicher bist, das es nicht von dir ist, würde ich gerichtlichen Weg nehmen. Dann kommt auf jeden Fall der Gutachter. Wir hatten letztens einen 300 € Schaden, selbst da hat uns die versicherung den geschickt.
Noch einfacher liese sich dies allerdings mit ner Privathaftplicht regeln, das würde ich dann eher versuchen.
Tubbs
Antwort 2 von tomsan vom 06.07.2021, 09:17 Options
Haftpflicht ist auch vielleicht interessante Lösung....
Das es von nicht von mir ist kann ist selbst eigentlich nicht 100pro ausschliessen. Nur das ich Null Schuld bewusst bin. Gescheige denn kann man vorhersagen wie es denn ein Gutachter sehen würde.
Mir ist es halt doch nicht aufgefallen. Frage mich warum gerade hinten, die Höhe passt nicht und so weit hinten auch nicht.
Antwort 3 von Lutz1965 vom 06.07.2021, 10:47 Options
Hallo
ich würde zum Nachbarn sagen, was er davon halten würde, wenn Du einen Sachverständigen einschalten würdes.
Du siehst dann ja, ob er dann immer noch will oder ob er dann davon abläst.
Gruss
Lutz
Antwort 4 von tomsan vom 06.07.2021, 11:15 Options
Wäre dann Pokern, oder?
Denn die Rechnung für den Sachverständigen würde ich ja zahlen müssen....
Antwort 5 von Lutz1965 vom 06.07.2021, 11:19 Options
Hallo
Pokern ja... aber Du siehst ja an seinem Verhalten...oh lass ich es drauf ankommen oder lassen wir das ganze.
Wenn er sich wirklich sicher ist, dann will er einen Sachverständigen.
Gruss
Lutz
Antwort 6 von tomsan vom 06.07.2021, 11:45 Options
Joa.... klingt gut. Nette Möglichkeit zum Start!
Antwort 7 von kromgi vom 06.07.2021, 12:21 Options
Hi Leute!
Zerbrecht euch bitte nicht um soetwas den Kopf, weil die Sachlage zum glück klar geregelt ist.
- Dein Nachbar ist eindeutig in der Beweislast. (Und schon muss hier in Deutschland seine unschuld beweisen, wo kommen wir denn da hin!)
- Private Haftpflicht geht nicht, da mit deinem Auto der Schaden angerichtet worden sein soll! (w.z.b.w.)
kommt ein Sachverständiger,
muss er beweisen, dass der Schaden mit deinem Auto gemacht wurde. Und wenn du dir sicherbist, dass es
NICHT von deinem Auto kommt, lass alles auf dich zukommen. Wenn Ausssage gegen Aussage steht, wird der Gutachter auch für 500 € geholt. Und den bezahlt immer der Auftraggeber.
Bemerkung :
Zitat:
Mein Versicherungsmakler meint, .... aber tippt das es durchkommen würde.
was ist denn das für ein Unsinn?? Der Gutchter wird es ans Tageslicht bringen.
kromgi
Antwort 8 von Yossarian vom 06.07.2021, 13:01 Options
Hast du überhaupt schon mal geschaut, ob an der entsprechenden Tür DEINES Autos überhaupt etwas zu sehen ist? Müßte ja wenigsten eine Schramme/Delle dran sein.
Wenn die "jungfräulich" ist, dann hast du doch keinerlei Grund zur Sorge.
Yossarian
Antwort 9 von tomsan vom 06.07.2021, 13:05 Options
Zitat:
Wenn Ausssage gegen Aussage steht, wird der Gutachter auch für 500 € geholt
Oki. Also im Versicherungsschreiben klipp und klar sagen, das ich keine Schuld habe und nicht rumeiern! Dann sollte meine Versicherung nicht zahlen und ein Gutachter kommt, richtig?
Nur mal so gesetz dem Fall er würde meine Schuld dann feststellen (hypothetisch!), irgendwelche Extrakosten für mich? Oder würde es dann auch über die KFZ-Versicherung angewickelt, wie auch dann der Schaden?
Antwort 10 von tomsan vom 06.07.2021, 13:13 Options
Zitat:
ob an der entsprechenden Tür DEINES Autos überhaupt etwas zu sehen ist?
Jep. Beschädigt,. Kann mich aber an schwungvolles aussteigen bei Pfeilern neben mir erinnern. (Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Trotzdem achte ich drauf, da ich nicht das Eigentum anderer in Mitleidenschaft ziehe).
Meine Tür hat Schäden, aber wie gesagt:
- kann mich nicht entsinnen ihn mal mit der Hintertür angehauen zu haben
- die Schäden haben nicht die richtige Höhe (leider noch gerade Reifen gewechselt... sieht nun ein wenig blöd aus. Nach Verschleiern :( )
- die Schäden sind viel zu weit am Heck, würde nie so weit hinten treffen!
Also wenn ich Schuld wäre, würde ich auch meine Versicherung das regeln lassen. Dafür habe ich sie und soviel Anstand sollte sein. Aber nur weil er sein Schrottmobil verkaufen will, möchte er noch mal lächelnd absahnen? Nix da.....
Antwort 11 von Yossarian vom 06.07.2021, 13:28 Options
Zitat:
Also im Versicherungsschreiben klipp und klar sagen, das ich keine Schuld habe und nicht rumeiern! Dann sollte meine Versicherung nicht zahlen und ein Gutachter kommt, richtig?
Wieso willst du überhaupt etwas deiner Versicherung melden?
Soll er doch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Gegen dich oder Unbekannt. Dann abwarten und Tee trinken, bis die ermitteln...
Yossarian
Antwort 12 von tomsan vom 06.07.2021, 13:33 Options
Deswegen mal die Frage an dieses überauf kompetente und weit gefächerte Forumn gestellt. Bin ein wenig unbedarft in dieser Angelegenheit :-)
Also er präsentiert mir ne Rechnung .... und ich ignoriere die quasi? Er schaltet uU die Polizei ein und man trifft sich vor Gericht? Wäre es so?
Antwort 13 von Mickey vom 06.07.2021, 13:33 Options
Zitat:
Soll er doch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Das ist wohl die bisher schlechteste Idee, denn dann wäre man - im Falle dass ein Verschulden festgestellt wird - beim Thema Unfallflucht angekommen.
@tomsan,
du solltest einfach mal einen Rechtsanwalt (ob über eine Rechtschutz oder ADAC Mitgliedschaft sofern vorhanden) konsultieren.
Gruss,
Mic
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Antwort 14 von Yossarian vom 06.07.2021, 13:36 Options
Zitat:
Das ist wohl die bisher schlechteste Idee, denn dann wäre man - im Falle das ein Verschulden festgestellt wird - beim Thema Unfallflucht angekommen.
Was denn für eine Unfallflucht? Quatsch.
Stehen die beiden etwa noch neben dem Auto? Der eigentlich "Unfall" ist doch eh schon (Tage? Wochen?) vorbei.
Oder ist das grade eben passiert?
Yossarian
Antwort 15 von tomsan vom 06.07.2021, 13:37 Options
Rechtsschutz leider nicht für KFZ, ADAC nicht Mitglied.... somit wollte ich mich mal hier nach euren Vorschlägen umhorchen.
Antwort 16 von tomsan vom 06.07.2021, 13:39 Options
@Yossarian
Uralt... noch nicht mal raus wann es passiert ist. Irgendwann hat er schonmal drauf hingewiesen, dass ich Beulen mach würde (keiner Schuld bewusst, doppelt vorsichtig), nun Monate später mal ne Rechnung präsentiert. (wattn Zufall. Wo der Wagen verkauft werden soll)
Antwort 17 von Mickey vom 06.07.2021, 14:16 Options
Zitat:
Was denn für eine Unfallflucht? Quatsch.
Eine sehr fundierte Argumentation.
@tomsan,
nochmal für dich zum Nachlesen:
ein Verkehrsunfall nach der z.B. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden Württemberg (in deinem Bundesland kaum anders abgehandelt) ist…
… jedes mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende plötzliche Ereignis, bei dem Personen- oder nicht nur belangloser Sachschaden entstanden ist.
(Anlage 1 Nummer 2.1 zur VwV-VkSA)Siehe dazu auch folgendes
Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 27.07.1972, Aktenzeichen: 4 StR 287/72, nachzulesen in: BGHSt 24, Seite 383).Sollte also ein Gutachter letztendlich einen Schadenszusammenhang herstellen können, und zu dem Schluß kommen, dass du den "Anstoß" sehr wohl zu bemerken hattest oder konntest, .... (s.o.)
Gruss,
Mic
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Antwort 18 von tomsan vom 06.07.2021, 14:37 Options
Hmmm..... also nicht nur das ich den Schade werder bemerkt, noch nachvollzogen, noch jemand sagen könnte wann es war => nun kann es als Fahrerflucht ausgelegt werden?!
..... na prima .....
Also nun doch der Versicherung so melden, dass ich keine Schuld bei mir sehe und auf einen Gutachter warten/ hoffen?
Antwort 19 von kromgi vom 06.07.2021, 14:55 Options
@tomsan: lass dich nicht verrückt machen. lass deinen nachbarn handeln und du wirst dann sehen, was passiert. vielleicht blöfft der nur!
erstmal gehste nicht zur versicherung und wartest ab. fertig.& wenn die beulen an nachbars tür nicht mit der höhe der anschlagkante deiner autotür übereinstimmt, sollte es unmöglich sein, zu schlussfilgern, dass du die parkrempler verursacht hast. also immer ruhig blut & abwarten.
auf der anderen seite kann ich mir nicht verkneifen, dass ein auto zwar ein gebrauchsgegenstand ist, was aber nicht dazu berechtigt, es wie ´ne "Sau" zu behandeln. dafür müssen wir alle viel zu lange dafür arbeiten!
kromgi
Antwort 20 von Yossarian vom 06.07.2021, 15:30 Options
Zitat:
vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen ... kommen sollen.
Ergänze mal das fehlende Wort in deiner Ausgangsfrage. Carport? Tiefgarage?
Falls also Privatgelände, dann ist Unfallflucht eh obsolet. Mickeys Angstmache gilt dann nicht ;o)
Außerdem: Könnte ja jeder kommen und Jahre später eine angebliche "Unfallflucht" behaupten.
Yossarian