Wieviel kann man verlangen (Privat)?
Hallo,
ich habe für die Mutter eines Freundes , welche eine Tanzschule in
München leitet, eine Homepage gebaut. Design hat mein Bruder
gemacht und gecodet habe ich.
Was ich alles gemacht habe:
3 Seiten (Kurse, Events und Tanzparties - dynamisch):
Eintragen / Ändern und Löschen über den Browser möglich (PHP
und MYSQL)
Galerie (recht einfaches Galeriescriipt welches selber Thumbnails
erstellt):
Über den Browser können Kategorien erstellt werden in welche
dann eine Galerie eingebunden wird, in welche man ebenfalls über
den Browser Bilder hochladen kann.
Also zu diesem ganzen ein Adminmenü mit folgenden Punkten:
Kurse - eintragen / löschen und ändern
Events - eintragen / löschen und ändern
Parties - eintragen / löschen und ändern
Galiere - Kategorie - eintragen / löschen und ändern
------------ Bilder upload in jeweilige Kategorie
Arbeitszeit etwa: 15-20 Stunden (eventuell auch mehr)
Hier ist die URL:
http://tanzschule-petitpalais.de/index.php
Ich will auf keinen Fall dreist wirken, nur da ich noch nie für Geld an
jemand privates verkauft habe, habe ich leider keine Vorstellung
wieviel man da verlangen kann / darf.
Ich hatte etwa 300€ angesetzt wobei mein Bruder nochmal 100€ für
das Design nehmen würde.
Ist das zuviel oder gerechtfertigt?
Vielen Dank für jede Anregung.!
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Antwort 1 von carmen.. vom 25.04.2021, 20:57 Options
ihr habt wohl nicht alle latten am zaun
Zitat:
Arbeitszeit etwa: 15-20 Stunden
Zitat:
Ich hatte etwa 300€ angesetzt
das sind ca 15 euro die stunde steuerfrei am fiskus vorbei, also schwarzarbeit!
du kannst jetzt froh sein das dich niemand anzeigt nach dem du das öffentlich gemacht hast
schöne grüsse nach münchen
Antwort 2 von carmen.. vom 25.04.2021, 20:59 Options
Zitat:
ihr habt wohl nicht alle latten am zaun
zizat frei nach dieter bohlen ;-)
Antwort 3 von Doc-Jay vom 25.04.2021, 21:16 Options
In dem Moment in dem du Geld verlangst ist es definitiv Schwarzarbeit, und die ist strafbar.
Lass dich in Naturalien bezahlen, z.B. Tanzstunden. Dann ist es nämlich nur Freundschaftshilfe und nicht strafbar. Und wenn auf einmal wie von Geisterhand ein Kistchen Bier in deinem Zimmer steht , dann sagt auch keiner was dagegen.
Wenn du das ganze mit Rechnung machen willst dann melde ein Nebengewerbe an, dann ist es legal.
Bedeutet ein paar Euro Anmeldegebühr, etwas Schreibkram und etwas Gedöhns mit dem Finanzamt. Aber alles extra einfach gehalten damit jeder mit klarkommt. Hab ich während meiner Studentenzeit auch gemacht und ganz legal einige mehrere Euronen nebenbei verdient. Und so ganz nebenbei einiges gelernt...
Wenn du schwarz arbeitest und jemand verpfeift dich , dann kann es teuer werden.
Der Doc
Antwort 4 von hans889 vom 25.04.2021, 21:16 Options
Tja,
dumme Sache, Preise sollte man vorher absprechen und Schwarzarbeit nicht öffentlich breittreten.
Insgesamt 400 Euro für so eine Website ist schon etwas happig nach meinem Geschmack, zumal der Arbeitsaufwand sich sehr in Grenzen gehalten hat.
Antwort 5 von sutadur vom 25.04.2021, 21:21 Options
Zitat:
dumme Sache, Preise sollte man vorher absprechen ...
Das denke ich auch. Habt ihr vorher gar nicht darüber gesprochen?
Zitat:
Insgesamt 400 Euro für so eine Website ist schon etwas happig nach meinem Geschmack, zumal der Arbeitsaufwand sich sehr in Grenzen gehalten hat.
Nun ja, wenn der genannte Zeitaufwand tatsächlich der Realität entspricht, sind 300 EUR schon ok und noch immer weit unter dem, was bei der Erstellung durch eine "richtige" Agentur oder einen Freelancer anfallen kann.
Antwort 6 von gast42 vom 25.04.2021, 21:40 Options
Schwarzarbeit wäre es erst, wenn du es bei der nächsten Steuererklärung vergisst - offensichtlich haben die Poster 1+3 keine Ahnung, wie so was läuft
Design und Qualität des HTML sind jedenfalls keine 400 € wert, auch keine 100. Wenn deine PHP-Arbeit auf gleichem Niveau ist dann solltest du dich in Bescheidenheit üben.
Antwort 7 von Saarbauer vom 25.04.2021, 21:48 Options
Hallo,
man muss nicht fur jede Nebenbeschäftigung gleich ein Gewerbe anmelden und trotzdem ist es keine Schwarzarbeit.
Bei einer Nebenbeschäftigung, wie es hier anscheinend der Fall ist, müssen die steuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Zum einen gibt es gewisse Freibeträge, ab denen erst eine Steuerpflicht besteht, zum Anderen kann auch in einer Steuererklärung die Ansetzung der Einnahmen erfolgen.
Da hier keine Angaben über irgendwelche Zusammenhänge im rahmen der Steuerpflicht bekannt sind, ist der Vorwurf der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung etwas hoch gegriffen. Bei 300,00 € für 2 Personen, wird der Betrag wohl kaum steuerrelevant, da ich hier von 2 Jugendlichen ohne festes Einkommen ausgehe.
Gruß
Helmut
Antwort 8 von Doc-Jay vom 25.04.2021, 21:55 Options
Lieber Gast42, du scheinst gerne andere als blöde hinzustellen.
Fakt ist: Sobald du für eine Arbeit einen Geldbetrag verlangst(!) ist es nach dem Gesetz Schwarzarbeit. Geld für eine Dienstleistung verlangen darfst du nämlich nur als Gewerbetreibender. Denn nur als Gewerbetreibender darfst du eine Rechnung ausstellen.
Was du darfst ist, Auslagen für Material zurückverlangen.
Wenn du Geld für deine Arbeit verlangst und dich verpfeift jemand, dann hast du schlechte Karten, die Herren vom Finanzamt sind da ganz fix. Ein Kommilitone von mir durfte einiges bezahlen. Steuernachzahlung, Strafe, Bearbeitungsgebühren, ... Und das alles weil einem Auftraggeber die Arbeit nicht ganz zugesagt hat und er denn mal kurzerhand beim Finanzamt angerufen hat.
Antwort 9 von carmen.. vom 25.04.2021, 22:01 Options
zu Antwort 6 von gast42 vom 25.04.2009, 21:40
da müssten zumindest rechnungen vorliegen, gelle?
zu Antwort 7 von Saarbauer vom 25.04.2009, 21:48 (der ja ganz schlau ist;-))
anmelden musst du das auf jeden fall!
und ich verabschiede mich jetzt an dieser stelle von diesen diskusionen!
macht das einfach und hofft das euch niemand auf die schliche kommt
in diesem sinne
Antwort 10 von Doc-Jay vom 25.04.2021, 22:01 Options
Nachtrag: Muß dem Saarbauer auch Recht geben.
Wo kein Kläger da kein Richter. Und bei einer einmaligen Sache wird auch keiner was dagegen haben wenn sich Jugendliche mal was nebenbei verdienen.
Problem ist allerdings: Wenn euer Auftraggeber euch böse will dann zahlt er nicht, und ihr habt keinerlei Rechtsmittel gegen ihn / sie in der Hand.
Antwort 11 von gast42 vom 25.04.2021, 22:04 Options
gut, dass mein Finanzamt seit 10 Jahren mit meinen einfachen Honorarrechnungen ohne Gewerbeanmeldung klar kommt. Hoffentlich lesen die nie deine Expertenmeinung ...
Antwort 12 von Sypro vom 25.04.2021, 22:37 Options
Hallo,
danke für die vielen Antworten. Mir ging es hier eigentlich gar nicht
um die Steuerrechtslage, sondern nur um das Aufwand / Preis
Verhältnis.
Wie gesagt das ist eigentlich eine Arbeit für Freunde und ich glaube
die Antwort von gast42 hat mir gereicht -
Danke
Hi,
na so schlecht ist die Seite doch auch nicht, hab schon schlechteres gesehen. Ist zwar schlicht und einfach, aber für eine kleine Tanzschule sollte es schon reichen. Aber Low Budget heiß nun mal nicht nur so. Deshalb würde ich dir vorschlagen, mal etwa an die Hälfte zu denken. Vielleicht ergibt sich ja mal auch noch der eine oder andere Job oder Vorteil aus der Arbeit.
Übrigens, legal wäre auch, z.B. Festbetrag gegen Quittung als "Aushilfsarbeit". Das ist dann kein Gewerbe sondern einfach ein "kurzes befristetes Arbeitsverhältnis" Das ist wie die Hilfe beim Gemüsehändler mal Kisten stapeln oder Babysitten oder so. Er kann es in die Kosten nehmen und du bezahlst bei der Summe mit Sicherheit keine Steuern. (Es sei denn, deine Aushilfstätigkeiten übersteigen insgesamt den Freibetrag)
Viel Spaß bei weiter Homepagebasteln
FR
Antwort 14 von Camillo vom 26.04.2021, 10:17 Options
Hi,
wenn ich mir die Antworten anschaue, muß ich sagen, in der Schule wäre es eine glatte 6, Thema verfehlt. Sypro hat nach dem Preis gefragt und nicht nach den rechtlichen Fragen. Wie die Bezahlung verbucht wird, war hier nicht die Frage.
Ciao
Antwort 15 von krankussy vom 26.04.2021, 11:32 Options
Ich bezweifle mal stark das ihr die Seite in 15 Std. gemacht habt oO
Ihr arbeitet für 15€/Std. für den Anfang - mit euren bescheidenen Kenntnissen zumindest der Seite nach - ist das okay.
ICH würde dafür nich ma die domain Reg. machen oO Ne Webeagentur die meistens auch keine bessere Arbeit abliefern bei "unkomplizierteren" bzw. content lastigen Auftritten nehmen mal locker ohne zu zucken 80€ die Std. ich nehm daher die Hälfte was auch angemessen ist für erfahrenere Webdesigner. Bis dahin solltet ihr jedoch einige größeren Projekte mit Datenbankverwaltung und ordentlicher Programmierung etc. meistern.
Antwort 16 von derpfleger vom 26.04.2021, 16:12 Options
Zum Design:
Wenn ich Auftraggeber wäre, wäre die Minimalforderung, dass sich der Contentbereich mittig zw. den Hintergrundschnörkeln befindet.
Zum Code:
Wenn ich Auftraggeber wäre, würde ich einen validen Code erwarten (
http://validator.w3.org/ oder auch
http://validator.de.selfhtml.org/ u.ä.).
Wären diese Minimal-Anforderungen erfüllt, würde ich den Preis absolut in Ordnung finden (Profis verlangen ungleich mehr). Denke auch an Folgeauftragsarbeiten, wenn du einen Preis aushandelst.
Gruß derpfleger
Antwort 17 von gast42 vom 26.04.2021, 16:25 Options
Zitat:
Wenn ich Auftraggeber wäre
würde ich bei einer kommerziellen Seite zunächst
SEO erwarten
Antwort 18 von Sypro vom 26.04.2021, 16:27 Options
Hallo,
die Seite ist noch nicht fertig und wie schon oft erwähnt ist das eine
Arbeit für einen "Freund".
Manche lesen vermutlich immer nur die letzten Antworten.
Das Thema ist erledigt und kann geschlossen werden,.
Vielen Dank