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Fragevon dsf vom 10.03.2021, 10:28 Options

GEZ Lebensgefährtin

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Eigentumswohnung. Hier habe ich Fernsehen und Radio angemeldet. Ist meine Lebensgefährtinn nun auch GEZ-pflichtig wenn Sie zu mir einzieht?

Gruß


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Antwort 1 von steffen2 vom 10.03.2021, 10:33 Options

siehe hier: FAQ Nr 5
http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html


hat sie Auto, Telefon, eigenes Zimmer mit Radio/TV?
dann ja soweit ich das lese


Gruß Steffen

Antwort 2 von Rundfunkrat vom 10.03.2021, 10:34 Options

hallo dsf,
guggst du mal selber nach
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html

gruß R_R

Antwort 3 von BatBuster vom 10.03.2021, 10:37 Options

Hier ein Auszug aus dem Link von steffen2:

Zitat:
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.


Und ich fasse das so auf, dass die Partnerin dann eben keine Gebühren mehr zahlen muss, sofern der Partner dies bereits tut ;)

So long,

BatBuster

Antwort 4 von GEZ vom 10.03.2021, 10:41 Options

Hi!

Nein! Auch wenn die GEZ ihr eine Brief mit der Aufforderung zur Anmeldung schickt, braucht ihr in einem Haushalt nur einmal die Geräte anmelden. Damit der Verein nicht weiter Briefe schreibt und vielleicht noch an der Tür klingelt, dann aber ein kurzes Antwortschreiben, daß du schon die Geräte im Haushalt angemeldet hast.
Wenn weitere Geräte dazu kommen, sieht es natürlich anders aus.

Infos

mfg

Antwort 5 von Lutz1965 vom 10.03.2021, 11:26 Options

Zitat:
braucht ihr in einem Haushalt nur einmal die Geräte anmelden


Naja nicht ganz.... wenn z. B. Kinder ein eigenes Einkommen haben, müssen diese GEZ zahlen.

Antwort 6 von Doc-Jay vom 10.03.2021, 12:16 Options

Ich hatte vor 5 Jahren genau diesen Fall dass ich zu meiner damaligen Freundin gezogen bin.
Ich hatte vorher voll GEZ gezahlt und auf der Ummeldung dann den Sachverhalt angegeben. Mußte dann "nur" für das Radio in meinem Auto GEZ-Gebühr zahlen, da das Auto auf mich lief und nicht, wie die Wohnung, auf meine damalige.

Der Doc

Antwort 7 von GEZgehtslos vom 10.03.2021, 18:54 Options

Zitat:
Zitat:
braucht ihr in einem Haushalt nur einmal die Geräte anmelden

Zitat Lutz1965:
Naja nicht ganz.... wenn z. B. Kinder ein eigenes Einkommen haben, müssen diese GEZ zahlen.

Ach! In meinem Haushalt muss ich und mein berufstätiger Sohn für die gemeinsam genutzten Geräte blechen, die berufstätige Lebenspartnerin aber nicht?

Beleg!

Antwort 8 von Massaraksch vom 10.03.2021, 20:20 Options

Zitat:
Ach! In meinem Haushalt muss ich und mein berufstätiger Sohn für die gemeinsam genutzten Geräte blechen,...

Nein, nur für die eigenen Geräte, d.h. konkret für die in den Räumen des Sprößlings mit eigenem Einkommen befindlichen (sprich: "Kinderzimmer").

PS: Das hat auch nichts damit zu tun, wem die Geräte gehören, sondern nur wo sie stehen.

Massaraksch

Antwort 9 von Lutz1965 vom 11.03.2021, 07:14 Options

@GEZgehtslos

Zitat:
Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2008 281 Euro.



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