Noch immer werden in Deutschland unzählige WLAN-Netzwerke aus Bequemlichkeit oder technischer Unwissenheit der Besitzer nach wie vor gänzlich unverschlüsselt genutzt oder mit der heute als unsicher anzusehenden WEP-Verschlüsselung betrieben. Für die Nutzer kann dies sehr unangenehme Folgen haben. Der Grund: Wenn Fremde über einen offenen WLAN-Zugang rechtswidrige Inhalte herunterladen oder verbreiten, kann der Inhaber des Internetanschlusses für diese Rechtsverletzungen belangt werden. Darauf weist die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (18/2009; EVT 30. April) hin.| [1 Kommentar lesen] [Kommentar schreiben] |
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