Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden mit sehr hohen Bußgeldern oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre belegt. Doch viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die Datenschutz-Gesetze, sagt Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Datenschutz an der Fachholschule Frankfurt am Main, in einem aktuellen Interview mit der IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE (Ausgabe 35/2008). "Der gesetzliche Datenschutz wird nicht ernst genommen." Der häufigste Missbrauch geschehe nach Ansicht von Prof. Wedde mit privaten Daten der Arbeitnehmer. "Das klassische Beispiel ist der Eingriff in Inhaltsdaten - Stichwort E-Mail-Verkehr." Deshalb würden IT-Verantwortliche in Unternehmen, die die private Internet- und E-Mail Nutzung nicht explizit verbieten, schnell Gefahr laufen, gegen das Telekommunikationsgeheimnis zu verstoßen. "Selbst das reine Abgreifen von Verkehrsdaten kann bereits strafbar sein - Stichwort 'Unzulässiges Ausspähen von Daten'".| [2 Kommentare lesen] [Kommentar schreiben] |
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