Eintrag 1 von KJG17 vom 01.09.2020 Options
Alles schön und gut, aber der 'Herr Gesetzgeber' sollte endlich mal seine eigenen diversen Bestimmungen unter einen logischen Hut bringen.
Einerseits ist ein Unternehmen für die Sicherheit seiner Daten und einen eventuellen Missbrauch seines Computernetzes voll verantwortlich und auch schadenersatzpflichtig, andererseits muss es für den Ausschluss einer privaten Nutzung u.U. aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen erst noch die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung einholen, die dann gerne mal so oder so ausfallen darf.
Die gesetzlich Regelung müsste eigentlich darin bestehen, dass eine pivate Nutzung von Firmennetzen gundsätzlich untersagt ist, sofern ein Unternehmen dies nicht ausdrücklich unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt. Wird diesen Bedingungen nicht zugestimmt, muss die Privatpost eben auf eigenen Kosten und auf eigenes Sicherheitsrisiko vom privaten Rechner erledigt werden.
Die derzeitige Getzeslage ist für Unternahmen eigentlich eine reine Zumutung. Um das eine Gesetz einhalten zu können, muss man ggf.gegen ein anderes verstoßen. Da kann bei Entscheidungen dann nur noch die Höhe der angedohten Strafe eine Rolle spielen.
Wie ein Unternehmen den internen Umgang mit vertraulichen Informationen regelt, ist dagegen wieder eine rein interne Sache. Dies in einen Topf mit der Problematik der privaten Nutzung zu werden, ist ...
Ist zumindest die rein persönliche Meinung von
Kalle
Was das gesetzliche Chaos betrifft, muß ich Dir Recht geben. Das betrifft nicht nur den Datenschutz sondern auch Bereiche wie Online-Handel, Urheberrecht...
Gruß
HH