Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 Options
von
tonja vom
27.05.2020 - 417 Hits - 1 Antwort
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am 31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.
Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.
Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons enthält die Benutzungsanleitung für das Gerät; auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.
Weitere Verbraucherinformation "Schnurlose Telefone" unter
www.bundesnetzagentur.de/....