Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung Options
von
tonja vom
18.03.2020 - 780 Hits -
Filesharer schaden der Musikindustrie. Denn sie laden Musik herunter, ohne dafür zu zahlen. Doch nun dreht einer den Spieß um. Bushido hat ein Modell entwickelt, um die Filesharer abzukassieren.
HintergrundWer ein Filesharing-Programm nutzt, um urheberrechtlich geschützte Musik ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers herunterzuladen, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wird das entdeckt, folgt in der Regel eine Abmahnung durch den Anwalt des Rechteinhabers. Der Filesharer soll sich verpflichten, diese Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte hat in der Regel der Filesharer zu tragen.
Ist die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, dann steht dem Rechteinhaber auch ein Schadenersatzanspruch zu. Es ist allerdings recht schwer zu beziffern, welcher Schaden denn nun wirklich entstanden ist. Und insbesondere müssen diejenigen, die nur als Störer haften, keinen Schadenersatz zahlen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Erwachsene die Freunde ihrer Kinder an ihren Computer gelassen haben, die dann ohne Wissen der Erwachsenen an der Tauschbörse teilgenommen haben.
Das Bushido-ModellBushido lässt über seinen Anwalt ebenfalls Abmahnungen verschicken. Soweit nichts Ungewöhnliches. Darin lässt er jedoch das Angebot unterbreiten, einen Vergleich abzuschließen: Wenn der Filesharer 400 EUR zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Die 400 EUR setzen sich laut Abmahnung zusammen aus 200 EUR als Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten und 200 EUR als Schadenersatz für Bushido. Für den Fall, dass der Filesharer auf diesen Vorschlag nicht eingeht, werden die vollen Anwaltskosten in Höhe von gut 600 EUR und ein nicht näher bezifferter Schadenersatz fällig.
Für den Filesharer ist dieses Angebot ein gutes Geschäft. Denn er „spart” gut 200 EUR. Doch für Bushido ist das wohl auch kein Verlustgeschäft.
Denn: Er kassiert pro verglichenem Fall 200 EUR als Schadenersatz, der ihm in vielen dieser Fälle wohl gar nicht zustehen würde. Doch die Eltern, Großeltern oder Freunde der Filesharer zahlen freiwillig Schadenersatz, um so den 400 EUR-Rabatt bei den Anwaltskosten zu erlangen. Und für Bushido ist die Höhe der Anwaltsvergütung eigentlich egal, denn er profitiert hiervon ja schließlich nicht. Nur für den Fall, dass Bushido tatsächlich seinen Anwälten in jedem so vergleichsweise geeinigten Fall die Differenz zwischen den geforderten gut 600 EUR und den vom Filesharer gezahlten 200 EUR ersetzen würde, wäre es tatsächlich ein „Vergleich” – also eine Regelung, bei der beide Seiten nachgeben.
Es ist aber auch möglich, dass die Anwälte im Vergleichsfall für ihr Abmahnschreiben tatsächlich nur die 200 EUR bekommen. Dann würde Bushido an jedem Filesharer, der von diesem „guten Angebot” Gebrauch macht, 200 EUR verdienen. So lohnt sich Filesharing auch für das Opfer!
Der Fairness halber: Wir wissen nicht, ob Bushido dieses Vorgehen tatsächlich erfunden hat. Denn auch einige der Porno-Abmahner arbeiten nach diesem Modell. Und scheinbar funktioniert’s ganz gut.
Quelle:
IT-Recht Kanzlei