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Irreführende Werbung: Verkäufer darf nicht mit "Versicherter Versand" werben Options

von Mickey vom 10.03.2020 - 156 Hits -

Aufgrund verschiedener Anfragen von Mandanten soll an dieser Stelle nachträglich das Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2007 zum Az. 315 O 888/07 aufgenommen werden, das allerdings die gesetzliche Regelung lediglich wiedergibt.

Ein Verkäufer bei ebay hatte im Rahmen seiner Auktionsseite mit dem Text "Versicherter Versand" geworben und dies in der Gesamtschau als Zusatzleistung angepreist.
Die Richter stellten fest, dass der Verkäufer ohnehin im Fernabsatz das Versandrisiko trage (§ 474 II BGB) und daher ein gesondertes Anpreisen vom Verbraucher so verstanden werden könne, dass hier eine Zusatzleistung angeboten werde.
Dies wiederum führe zur Irreführung, was den Sachverhalt wettbewerbswidrig mache (§ 5 UWG).

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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