Verwendung von Google Maps auf der eigenen Homepage Options
von
tonja vom
08.03.2020 - 385 Hits -
Viele Internet-Blogger und Besitzer einer eigenen Homepage fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps für ihre eigenen Seiten verwenden dürfen oder ob sie Besonderes beachten müssen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich des Themas angenommen und klärt auf.
Ein Blick in die deutschen AGB von Google Maps schafft Klarheit. So wird zunächst nach der Nutzung für persönliche, nichtgewerbliche Zwecke einerseits und der gewerblichen Verbreitung andererseits unterschieden. Einzelnutzer dürfen die Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu nichtgewerblichen, persönlichen Zwecken nutzen.
Die gewerbliche Verbreitung (also Nutzung) der Inhalte von Google Maps ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn der entsprechende Nutzer verwendet für den „Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten die Google Maps API entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API”.
Das API (Application Programming Interface) ist eine Programmierschnittstelle, mit deren Hilfe sich dynamische Karten von Google Maps relativ leicht in die eigene Internetseite integrieren lassen. Zur Einbindung von Google Maps in die eigene Homepage wird ein elektronischer Schlüssel benötigt, der zu den Anfragen an die Server von Google Maps berechtigt. Diesen Schlüssel vergibt Google Maps kostenlos.
Das Kartenmaterial von Google Maps, das aufgrund der dynamischen Verbindung zu Google stets aktuell ist, ist mit Urheberrechtshinweisen, Markenzeichen oder anderen eigentumsrechtlichen Hinweisen versehen. Diese Hinweise und Zusatzinformationen dürfen gemäß der AGB nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden.
Der Nutzer muss das Material somit genau so verwenden, wie es ihm von Google Maps geliefert wird.
Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer gewerblichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen – auch zu privaten Zwecken – nicht verändert oder kopiert werden, wenn dies nicht ausdrücklich in den AGB von Google Maps gestattet wird.
FazitDie Karten von Google Maps können von jedem – auch zu gewerblichen Zwecken – kostenlos verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB von Google Maps hält. Insbesondere dürfen keine einfachen Screenshots von Google Maps verwendet werden, sondern nur die von Google Maps generierten dynamischen Karten, die stets aktuell von den Google Maps Servern bezogen werden.
Quelle:
IT-Recht Kanzlei