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Onlinehändler wünschen Übernahme der Rücksendekosten durch Kunden bei Widerruf Options

von tonja vom 06.03.2020 - 134 Hits -

Onlineshop-Kunden nutzen zunehmend das in Deutschland besonders verbraucherfreundlich geregelte Widerrufsrecht aus. Trusted Shops hat Händler befragt, wie ein Missbrauch des Widerrufsrechtes am besten eingedämmt werden kann. Die Mehrheit der Händler sprach sich für eine Übernahme der Rücksendekosten durch die Kunden aus. Diese Regelung ist in fast ganz Europa Standard und wird auch von Verbraucherschützern nicht kritisiert.

Onlinehändler beklagen zunehmend, dass z.B. Navigationssysteme oder Digitalkameras kostenlos „ausgeliehen“, während eines Urlaubs benutzt und anschließend auch noch auf Kosten des Händlers zurückgesendet würden. Möglich macht dies das besonders verbraucherfreundliche Widerrufsrecht in Deutschland, wonach jede Bestellung über 40 Euro kostenlos zurückgesendet werden kann.

Eindämmung von Missbrauch


Trusted Shops befragte 654 Händler, wie ein solcher Missbrauch am besten verhindert werden kann. 72 Prozent der Umfrageteilnehmer waren der Meinung „Der Kunde sollte immer die Kosten der Rücksendung tragen“ Zwölf Prozent befürworteten eine pauschale Nutzungsgebühr nach Rückgabe, acht Prozent wollen mehr Produkte ganz vom Widerrufsrecht ausschließen. Lediglich zwei Prozent sahen in der derzeitigen Widerrufsregelung kein Problem.

Auch Wirtschaftsverbände wiesen bereits auf die Problematik hin. Deutschland nehme zusammen mit Finnland eine Sonderstellung in Europa ein. Durch ein falsches Anreizsystem entstünden Wettbewerbsnachteile. In Deutschland würden Kunden motiviert, ohne jede Kaufabsicht Waren über 40 Euro zu bestellen, damit eine Rückgabe später kostenlos möglich sei. Aber selbst der europäische Verbraucherverband beuc hält eine Kostenübernahme bei Widerruf durch den Verbraucher für „fair“.

Bundesregierung hält an Sonderregelung fest

Die deutsche Bundesregierung hält jedoch an ihrer 40-Euro-Regelung fest. Sie sei im Interesse der Beibehaltung der „nationalen Gewohnheiten“ sachgerecht, so eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums anlässlich eines Vorschlags der Europäischen Kommission, die Frage europaweit einheitlich zu regeln. Eine solche Harmonisierung würde zu einer „Überreglementierung“ führen, so die Bundesregierung.
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