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Mobilfunk-Terminierungsentgelte leicht abgesenkt Options

von tonja vom 03.12.2019 - 129 Hits -

Gemäß ihren heute veröffentlichten Regulierungsentscheidungen will die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte im Mobilfunk weiter absenken. So hat die zuständige Beschlusskammer 3 T-Mobile und Vodafone 7,92 Cent (bislang 8,78 Cent) und E-Plus und O2 8,8 Cent (bisher 9,94 Cent) pro Minute bewilligt, um Anrufe an Teilnehmer in ihren Netzen durchzustellen. Anders als im vergangenen Jahr basiert die Festlegung der Entgelte nicht auf europäischen Vergleichsmärkten, sondern auf den von einem Netzbetreiber vorgelegten Kostenunterlagen.

„Gleichwohl die Absenkung der Terminierungsentgelte vom Grundsatz her zu begrüßen ist, stellt sich die Frage, ob die Bundesnetzagentur mit ihren heute veröffentlichten Entscheidungen nun endlich für Rechtssicherheit sorgt“, wertet VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Denn die Ermittlung der Entgelte erfolgt nicht auf der Basis eines von Verband und EU-Kommission seit Monaten geforderten, objektivierten Kostenmodells, sondern auf der Basis der Daten nur eines Netzbetreibers.“

Ob dies den unterschiedlichen Kostensituationen der Netzbetreiber gerecht werden kann, ist nach Ansicht des Verbandes fraglich. Nachdem schon die letzte Entscheidung der Bundesnetzagentur vor Gericht keinen Bestand hatte, mussten die Unternehmen Rückstellungen in Millionen-Höhe bilden. „Dies belastet Unternehmen und Kunden“, kritisiert Grützner.

Ebenfalls auf Kritik seitens des VATM stößt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Spreizung der Terminierungsentgelte zwischen großen und kleinen Mobilfunk-Netzbetreibern von bislang 1,16 Cent auf 0,88 Cent zu verringern. „Geringere Kundenzahlen als Folge des späteren Markteintritts und die Notwendigkeit höherer Investitionen aufgrund der ungünstigeren Frequenzzuteilung führen bei E-Plus und O2 zu höheren Kosten als bei T-Mobile und Vodafone“, so der VATM-Geschäftsführer abschließend. „Diese höheren Kosten müssten sich nach wie vor in einer größeren Differenzierung der Terminierungsentgelte niederschlagen.“

Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Mobilfunk-Terminierungsentgelte gelten für den Zeitraum 1. Dezember 2007 bis 31. März 2009.

Quelle: VATM
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