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Wettbewerb: Vorsicht bei Namenskopplung mit "Bundes..." Options

von Mickey vom 15.10.2019 - 144 Hits -

Der Bundesgerichtshof stellte mit dem Urteil vom 29.03.2007 (I ZR 122/04) fest, dass ein Unternehmen sein Firmennamen nur mit dem Wort "Bundes..." koppeln dürfe, wenn die Bundesrepublik Deutschland bei dem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter ist.
Nach der Lebenserfahrung sei nämlich davon auszugehen, dass der Verkehr dies im Allgemeinen annehmen wird. Andernfalls liege eine Irreführung vor, da der Verkehr bei Bundesbetrieben regelmäßig von einer ausreichenden Bonität und Insolvenzfestigkeit ausgehen wird.

Der Zusatz "GmbH" ändere an dieser Vorstellung auch nichts.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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wundi123  30.04.2008 - 64 Hits - 6 Antworten

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