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Gravierende Datenschutzmängel bei Hartz-IV-Leistungsberechnungssoftware endlich beseitigt Options

von tonja vom 04.09.2019 - 249 Hits -

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar zog nach einem Kontrollbesuch seiner Dienststelle bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ein positives Resümee:

"Das für die Leistungsberechnung genutzte Programm "A2LL" verfügt nunmehr über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards, insbesondere klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen. Dies war mit Blick auf den bundesweit möglichen Zugriff auf die zum Teil äußerst sensiblen Sozialdaten aller Leistungsempfängerinnen und -empfänger mein wichtigstes Anliegen. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur nunmehr nur auf die Daten zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind. Zudem werden die bundesweiten Zugriffe jetzt lückenlos protokolliert."

Schaar betonte, dass es darüber hinaus auf die Umsetzung in den für Hartz-IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ankomme, die ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier ist es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung vor Ort zu überprüfen.
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