Hacker verkaufen „heiße Ware“ günstig im Internet Options
von
tonja vom
29.06.2019 - 244 Hits -
Schwarzmarkt im Internet: Erschreckend offensichtlich verkaufen Cyber-Kriminelle auf verschiedenen Webseiten extrem günstige Produkte, wie Laptops, PDA’s und Handys. Hier liegt nicht nur die Vermutung nahe, dass über solche Online-Shops Geld reingewaschen wird, welches über Phishing-Raubzüge erbeutet wurde. Panda Software hat eine Webseite entdeckt, auf der offen dargelegt wird, wie die vergünstigten Preise zustande kommen. Auf der integrierten FAQ-Seite findet der User auf die Frage nach der Herkunft der Produkte und dem Grund der hohen Rabatte folgende Antwort: „Wir kaufen in westeuropäischen Internet-Shops mit gestohlenen Kreditkartendaten die Produkte ein und lassen sie nach Russland liefern. Unsere Kunden gehen kein Risiko ein, wenn Sie bei uns kaufen“. Der offene Umgang mit gestohlenen Bankkundendaten und illegalen Geschäftsmethoden ist nicht nur irritierend, er zeigt gleichzeitig auch, wie schwierig es ist, die Webseiten-Betreiber strafrechtlich zu verfolgen.
User, die auf solche Angebote eingehen, machen sich – trotz der Entwarnung durch die Webseiten-Betreiber – strafbar, da sie gestohlene Ware erwerben. Zudem sollte sich jeder Käufer dessen bewusst sein, dass auch seine Kreditkartendaten beim Kauf in zwielichtigen Online-Shops nicht gut platziert sind – vor allem, wenn darauf hingewiesen wird, dass die günstigen Preise durch Datendiebstahl ermöglicht werden. Kunden dieser Shops können somit schnell von „Mitschuldigen“ zu „Opfern“ werden.
Potentielle Käufer locken die Betreiber mit vielfältigen Methoden auf ihre Webseiten: Besonders erfolgreich ist das Versenden von Spam oder Junk Mails, da eine sehr große Anzahl von Nutzern auf der ganzen Welt erreicht wird. Darüber hinaus gehen immer noch viele Computer-User auf Angebote ein, die sie per E-Mail erhalten.
„Kooperationen“ mit „Großkunden“, die eine eigene Website besitzen und Verlinkungen herstellen, um weitere Kunden auf das Angebot der Cyber-Kriminellen Aufmerksam zu machen, gehören auch zu den Maßnahmen der Bekanntmachung. Diese Partner erhalten 25 Prozent der durch die Einkäufe ihrer Kunden generierten Einnahmen.