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Vertrag: Fehlerhafte AGB nicht immer abmahnfähig Options

von Mickey vom 25.06.2019 - 187 Hits -

Der 6. Senat des OLG Köln entschied in seinem Urteil vom 30. März 2007 (6 U 249/06), dass nicht jede Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln auch gleichzeitig ein Abmahngrund für Wettbewerber darstellt.

Zwar komme eine solche Vorgehensweise in Betracht, wenn unmittelbar verbraucherschütztende Vorschriften betroffen sind - wie etwa die Widerrufsbelehrung im Fernabsatz -. Jedoch waren im vorliegenden Sachverhalt lediglich die Regelungen zur Schriftform, zur Selbstbelieferung und zur Nachbesserung betroffen.

Diese Klauseln schützen nicht unmittelbar den Verbraucher, sondern die Vertragspartner, so dass der Wettbewerber hier einen Verstoß nicht selbst ahnden kann.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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