E-Commerce: Verwirrung um Musterwiderrufsbelehrung Options
von
tonja vom
07.03.2019 - 243 Hits -
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, die Musterwiderrufsbelehrung der Anlage zur BGB-InfoV zu ändern. Die Kritik in Rechtsprechung und Litertur an der derzeitig vorliegenden Widerrufsbelehrung solle bei der Verfassung einer neuen Musterwiderrufsbelehrung berücksichtigt werden und so die Rechtsunsicherheit beseitigt werden.
Für die im E-Commerce tätigen Unternehmen besteht tatsächlich eine große Verunsicherung. Grund dafür bieten vor allem die Urteile des Landgerichts Halle (Urt. v. 13.05.2005, 1 S 28/05) und des Landgerichts Koblenz (Urt. v. 20.12.2006, 12 S 128/06) die die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung für rechtswidrig und nichtig halten. Diese Rechtsprechung stößt bei den Unternehmen auf Unverständnis, da es nur schwer vermittelbar ist, dass man mit einer gesetzlich vorgesehenen Vorlage gegen das Gesetz verstoßen kann. Derzeit werden viele im E-Commerce tätige Unternehmnen kostenpflichtig abgemahnt, weil sie die Musterwiderrufsbelehrung verwenden.
"Die Musterwiderrufsbelhrung muss unverzüglich geändert werden". sagt der im E-Commerce-Recht tätige Rechtsanwalt Christian Oberwetter von der Anwaltskanzlei Oberwetter und Olfen in Hamburg. "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung keinen Grund zur Änderung des Musters sieht, obgleich der Regierung die Fehlerhaftigkeit durch die Gerichte vor Augen geführt wird. Im Interesse eines reibungslosen und fairen E-Commerce sollte die Politik nun endlich tätig werden. Der FDP-Fraktion sei gedankt, dass sie versucht, den Stein ins Rollen zu bringen."
Quelle:
Oberwetter & Olfen