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Bei eBay-Auktionen müssen keine Grundpreise angegeben werden Options

von Mickey vom 28.02.2019 - 219 Hits -

Die Abmahnwelle eines Wurstversandes sorgte in letzter Zeit bei eBay-Nutzern für Aufregung.

Es war abgemahnt worden, dass beim Angebot von Wurstwaren in eBay-Auktionen (nicht Sofort-Kauf!) keine Grundpreise mit angegeben wurden.
Das Landgericht Hof hat diese Ansprüche zurückgewiesen und zudem interessante Ausführungen zur Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnungen gemacht. Eigentlich versteht es sich von selbst, dass bei Auktionen, in denen der Preis nicht feststeht, keine Grundpreise angegeben werden können.

Ein Wurstversender versuchte diese bisher ungeklärte Frage jedoch für eine Vielfachabmahnung zu nutzen.

Quelle und weitere Informationen unter
internetrecht-rostock.de
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