Bundesgerichtshof verbietet Online-Durchsuchungen Options
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Mickey vom
05.02.2019 - 480 Hits - 2 Antworten
Online-Untersuchungen von PCs sind illegal, berichtet die tageszeitung (taz) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Dies ergebe sich aus einem entsprechenden Beschluss, den Ulrich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 11.2006 gefällt hat.
Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung, urteilte der BGH.
Das Bundesinnenministerium erklärte zum Urteil, dass bis auf weiteres (die bisher sehr wenigen) Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gestoppt worden seien.
Da der BGH die bisherigen Vorschriften mit dem aktuellen Urteil als nicht ausreichend einstuft, muss im nächsten Schritt eine neue Regelung geschaffen werden.