Internet: Urteilsverkündung im "Autodialer-Verfahren" Options
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Mickey vom
08.01.2019 - 367 Hits -
Das Landgericht Osnabrück verhängte mit dem Urteil vom 20.12.2006 (10 KLS 10/06) gegen die Angeklagten im so genannten Autodialer-Verfahren Freiheitsstrafen von jeweils 4 Jahren, sowie 3 Jahren und 3 Monaten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen banden-/gewerbsmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar gemacht haben.
Sie hatten von Juli 2002 bis Ende September 2003 selbst entwickelte Programme über das Internet verbreitet, mit deren Hilfe auf den Computern von Interessenten sog. "Autodialer" installiert worden seien. Diese "Autodialer" hatten völlig unbemerkt zu Lasten der Geschädigten eine kostenträchtige 0190-Mehrwertdienstnummer angewählt, sodass sich die Betrüger um 12.037.973 € rechtswidrig bereichert hatten.
Der von der Staatsanwaltschaft aus diesem Grunde beantragte Anordnung des erweiterten Verfalls von Beträgen in Höhe von 7.000.000,- € und 750.000,- € kamen die Richter allerdings nicht nach. Die gesetzlichen Vo raussetzungen hätten zu der Zeit für eine solche Maßnahme noch nicht vorgelegen.
Quelle und mehr unter
it-rechtsinfo.de