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Urheberrecht: Abmahngebühren sollen deutlich eingeschränkt werden Options

von Mickey vom 20.11.2018 - 289 Hits -

Die Bundesjustizministerin stellte kürzlich einen Gesetzesentwurf vor, der die Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen deutlich senken soll.
Demnach sollen Anwaltskanzleien bei einfachen Fällen mit nur einer Urheberrechtsverletzung für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in Rechnung stellen dürfen.

Der Entwurf ist als Reaktion auf eine Entwicklung zu sehen, der besonders unwissentliche Jugendliche zunehmend zum Opfer fallen.
Wer kleine und häufig noch als "all free" gekennzeichnete Bilder von Promineten oder auch kleine Stadtplanausschnitte auf seiner Internet-Seite präsentiert, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und muss zugleich die Abmahngebühren zahlen. Rechtsanwälte forderten hier z.T. bis zu 3.600 € ein. Damit schießen sie nach Ansicht der Ministerin deutlich über das Ziel hinaus und verhalten sich rechtsmissbräulich.


Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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