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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen Options

von Mickey vom 06.11.2018 - 300 Hits - 4 Antworten

In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse eines Users zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird.

In der Entscheidung (AZ III ZR 40/06) wird die Beschwerde aufgrund zu geringen Streitwerts zunächst aus formalen Gründen abgelehnt.

Nachdem der User bereits den ersten Rechtsstreit gewonnen hatte, ging er gegen den Provider T-Online vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen gespeichert (was seiner Ansicht nach nicht für die Rechnungslegung benötigt wurde, da er per Flatrate im Internet surft) und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte.
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