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Kommentare

Eintrag 1 von info1 vom 07.11.2018 Options

das urteil betrifft aber nur herrn voss. für alle anderen user ist dieses urteil irrelevant. bei denen kann die telekom weiter daten speichern (bis zum nächsten prozess).

oder liege ich da falsch? dann bitte berichtigen.

Eintrag 2 von Mickey vom 09.11.2018 Options

Die Entscheidung des BGH gilt nur für den Vertrag zwischen T-Online und diesem User, der aber in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss. Um auch andere T-Online-Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat Holger Voss in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer Musterklage erarbeitet hat und diesen auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.
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