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Überlassung eines eBay Accounts kann Haftung begründen Options

von Mickey vom 09.10.2018 - 219 Hits -

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 13.06.2005 (6 W 20/05), dass die Überlassung eines eBay-Accounts u.U. eine Haftung begründen kann. Wenn der Überlasser nicht kontrolliert, welche Waren unter seinem Account angeboten werden, kann er für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein. Markenrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen gegenüber jedem, der - auch ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentliche zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.
Dies gelte mithin auch für die Überlassung von Telefon- und Faxanschlüssen. In dem vorliegenden Fall hatte der Beklagte seinen eBay-Account seiner Ehefrau überlassen, die dort sodann A-Plagiate anbot.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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