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Bundeskabinett: Besseren Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage beschlossen Options

von Mickey vom 22.09.2018 - 304 Hits - 2 Antworten

Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität schließt die letzten Lücken im Strafrecht. Schon das unerlaubte Aufrufen von geschützten Daten soll beispielsweise strafbar, der Schutz von Privatanwendern verbessert werden.
Der Entwurf schließt Regelungslücken vor allem im Bereich des "Hacking", d.h. dem Knacken von Computersicherheitssystemen, und der Computersabotage.
Künftig soll schon der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden, auch wenn noch keine Daten entwendet wurden. Damit gerät auch der Hacker in Konflikt mit dem Strafrecht, der ohne kriminelle Absicht Sicherheitsbarrieren überwindet.
Das neue Recht will zudem vorbeugend wirken und bereits gefährliche Vorbereitungen für Computerstraftaten ahnden, wie das "Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen" von technischen Möglichkeiten ("Hacker- Tools"), die für illegale Zwecke angelegt sind.
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