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Urheberrecht: Mitschnitt eines Konzertes ist keine Bearbeitung Options

von Mickey vom 06.03.2018 - 171 Hits -

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 19.01.2006 (I ZR 5/03), dass die Fernsehaufzeichnung eines Konzertes keine Bearbeitung i.S.d. Urheberrechts darstelle und somit keine Verfilmung vorliege. Es handele sich lediglich um eine Vervielfältigung. Da die Verwertungsrechte dem Urheber allerdings grundsätzlich die Kontrolle darüber geben sollen, ob, wann und wie sein Werk verwendet werde, bedarf es dennoch der Zustimmung des Urhebers. Ausgangspunkt der Entscheidung war die somit erfolgreiche Klage eines Musikverlages, der sich in seinen Rechten verletzt sah.

Quelle und weitere Infos: it-rechtsinfo.de
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