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Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten Options

von Mickey vom 21.06.2017 - 144 Hits -

Gemäß § 11 des Teledienstegesetzes (TDG) muss ein Forenbetreiber unverzüglich für die Sperrung oder Löschung eines Postings sorgen, wenn er über eine Rechtsverletzung informiert wird. Dies entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe mit Urteil vom 6. Juni 2005 (Az. 23 C 155/05).
Im vorliegenden Fall war ein Betreiber, auf dessen Webseite ein manipuliertes Photo eingestellt wurde, vom Betroffenen per E-Mail um Löschung des Beitrags innerhalb einer Frist von 24 Stunden aufgefordert worden.
Nach Ablauf der Frist (die das Gericht in Zeiten der "schnellen Mailübertragung" für angemessen hielt) erliess der Kläger mit Erfolg eine einstweilige Verfügung. Gerichts- und die außergerichtlichen Kosten des Klägers muss jetzt der Forenbetreiber ersetzen.
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