Zitat:
wurde in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage
, was für ein Quatsch, das sind doch nur Mehreinnahmen und haben mit einer Existenzbedrohung überhaupt nichts zu tun.
Aber wen wunderts, ist ja ein öffentlich rechtlicher Sender, der das veröffentlicht.
Aber die Existenz ist ja jetzt gesichert, da kann man sich die Tränen ja sparen.
yipeeyahyeaaaa
Eintrag 2 von numi vom 29.03.2021 Options
soweit ich weiß sind dieses "mehreinnahmen" aber keine peanuts. da handelt es sich schon um ganz gewaltige gelder für die sender - unabhangig von der frag ob diese mehreinnahmen gerechtfertigt sind oder noicht.
gruß
numi
Eintrag 3 von Friedel vom 29.03.2021 Options
Man muss Fernsehgebühren bezahlen, wenn man einen Internetzugang hat. das könnte man mit viel Mühe noch erklären, wenn wenigstens dafür gesorgt wäre, dass alle diese Gebührenzahler wenigstens einen Highspeed-Internetzugang bekommen könnten, wenn sie einen wollten (und den natürlich zusätzlich bezahlen würden). Denn nur damit kann man auch fernsehen. Aber angeblich soll man bis Sommer 2009 in der Lage sein, 60% der Haushalte mit Highspeed-Internet versorgen zu können. Vor diesem Hintergrund hat das jetztige Urteil und die rechtliche Grundlage nichts mit dem zu tun, vom dem wir in der Schule mal gelernt haben, dass man sowas "Rechtsstaat" nennt. Das ist einfach nur "Abzocke".
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar kein Internet-Anschlusss habe?
Tja, dan werde ich mal ganz schnell Kindergel beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
Eintrag 5 von numi vom 30.03.2021 Options
@HALFSTONE
hi fabian,
das was du über die online-angebote sagst, stimmt meines wissens nicht. es geht tatsächlich darum, dass man mit dem rechner theoretisch radio und tv schauen kann.
die online-angebote deröffentlich-rechtlichen sind so sehr unter beschuss weil sie mit den gebuehren querfinanziert werden und somit harte konkurrenz für andere anbieter sind.
lg
numi